Der Betrieb von Röntgeneinrichtungen unterliegt in Deutschland klar definierten Anforderungen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Der Betreiber ist als Strahlenschutzverantwortlicher verpflichtet, die Einhaltung aller technischen, organisatorischen und personellen Anforderungen sicherzustellen.
Die Betreiberpflichten ergeben sich insbesondere aus dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung. Diese regeln:
Der Betreiber trägt die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage.
Der Betreiber ist grundsätzlich Strahlenschutzverantwortlicher. Er kann Aufgaben auf einen oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte übertragen.
Die Verantwortung verbleibt jedoch immer beim Betreiber.
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist Voraussetzung für zahlreiche Tätigkeiten im Umgang mit Röntgenstrahlung.
Sie muss regelmäßig aktualisiert werden (typischerweise alle 5 Jahre) und auf Anforderung nachgewiesen werden.
Eine klare Organisation im Strahlenschutz reduziert Risiken und sorgt für einen sicheren Betrieb.
Gerne unterstützen wir Sie bei der strukturierten Prüfung Ihrer Betreiberpflichten im Strahlenschutz. Für eine erste fachliche Einschätzung sind folgende Angaben hilfreich:
Betreiberpflichten Strahlenschutz, Pflichten Betreiber Röntgenanlage, Strahlenschutz Praxis Vorschriften, Betreiberpflichten Radiologie, StrlSchG Anforderungen