Qualitätssicherung von Röntgenschürzen, Strahlenschutzkleidung und Röntgenschutzmitteln
Röntgenschutzkleidung ist ein wichtiger Bestandteil des Strahlenschutzes in der medizinischen Radiologie. Beschädigungen, Materialermüdung oder Veränderungen der Schutzschicht sind von außen nicht immer sicher erkennbar. Eine regelmäßige und dokumentierte Prüfung hilft dabei, Schäden frühzeitig festzustellen und die Gebrauchsfähigkeit der eingesetzten Schutzmittel nachvollziehbar zu beurteilen.
Röntgenschutzschürzen und andere Strahlenschutzmittel werden im täglichen Einsatz mechanisch beansprucht. Durch Alterung, häufiges Tragen, Knicken, falsche Lagerung, Transport oder wiederholte Reinigung können Schutzschichten brechen, reißen, sich verschieben oder voneinander lösen.
Solche Schäden sind äußerlich häufig nicht sichtbar. Eine optisch einwandfreie Röntgenschutzschürze kann bei der Prüfung mit Röntgenstrahlung dennoch Materialdefekte aufweisen.
Die DIN 6857-2 beschreibt die Qualitätssicherung von Röntgenschutzkleidung und berücksichtigt insbesondere Sichtprüfung, Tastprüfung, Funktionsprüfung und die Prüfung mit Röntgenstrahlung.
Ergänzend sind unter anderem die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 61331, die Vorgaben des Strahlenschutzes, die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung sowie die jeweiligen Herstellerangaben zu Verwendung, Reinigung, Desinfektion und Lagerung zu beachten.
Die Prüfung mit Röntgenstrahlung soll spätestens nach Ablauf des dritten Jahres nach Erwerb beziehungsweise Inbetriebnahme neuer Röntgenschutzkleidung erfolgen. Besteht der Verdacht auf eine Einschränkung der Schutzwirkung, ist eine Prüfung unverzüglich erforderlich.
| Zeitpunkt / Befund | Prüfung / Maßnahme |
|---|---|
| Inbetriebnahme / Erwerb | Erfassen, eindeutig kennzeichnen und sachgerecht lagern |
| Spätestens nach 3 Jahren | Erstprüfung mit Röntgenstrahlung |
| Keine Mängel festgestellt | Wiederholungsprüfung spätestens nach weiteren 24 Monaten |
| Defekt, aber kein relevanter Mangel | Verkürztes Intervall – erneute Prüfung spätestens nach 12 Monaten |
| Verdacht auf Schaden | Unverzügliche Prüfung vor weiterer Verwendung |
Kontrolle auf äußerlich erkennbare Beschädigungen wie Risse, Löcher, Abrieb, beschädigte Überzüge, Wulstbildung oder andere Auffälligkeiten.
Kontrolle von Verschlüssen, Klettflächen, Schnallen, Nähten und weiteren Halte- und Funktionselementen.
Abtasten der Schutzkleidung auf Brüche, Knickstellen, Materialverschiebungen und auffällige Veränderungen der Schutzschicht.
Durchleuchtung des Schutzmaterials mit einer geeigneten Röntgeneinrichtung. Dadurch können Materialschäden erkannt werden, die von außen nicht oder nicht eindeutig sichtbar sind.
Bei Prüfungen können unterschiedliche Materialveränderungen festgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise:
Gerade Delaminationen, Mikrorisse und Schäden innerhalb der Schutzschicht können sich schleichend entwickeln und werden teilweise erst bei einer Tast- oder Durchleuchtungsprüfung erkannt.
Nicht jede festgestellte Auffälligkeit bedeutet automatisch, dass eine Röntgenschutzschürze ausgesondert werden muss. Entscheidend sind insbesondere Art, Lage und Ausdehnung des Defektes sowie der vorgesehene Anwendungsbereich.
Die endgültige Entscheidung über die weitere Verwendung oder Aussonderung trifft der Betreiber beziehungsweise die zuständige verantwortliche Person auf Grundlage des dokumentierten Prüfergebnisses und der betrieblichen Anwendung.
Neben Röntgenschutzschürzen können auch Röntgenschutzbrillen, Visiere, Schilddrüsen- beziehungsweise Sternumschutz, Handschuhe und weitere Strahlenschutzmittel Alterungs- oder Materialschäden aufweisen.
Bei Röntgenschutzbrillen sind insbesondere Schutzgläser, Seitenschutz, Fassungen, Übergänge und mögliche Bruchstellen zu kontrollieren.
Eine nachvollziehbare Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung. Die Prüfergebnisse werden dem jeweiligen Schutzmittel eindeutig zugeordnet.
Je nach Auftrag kann die Dokumentation insbesondere umfassen:
NDTMED Röntgentechnik unterstützt Arztpraxen, MVZ, Kliniken, OP-Bereiche, Veterinärmedizin und weitere professionelle Anwender bei der Prüfung und Dokumentation ihrer Röntgenschutzkleidung.
Die Prüfung erfolgt herstellerunabhängig und orientiert sich an den Anforderungen der DIN 6857-2 sowie an den betrieblichen Gegebenheiten.
Röntgenschutzkleidung prüfen lassen?
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Prüfung Ihrer Röntgenschutzschürzen und weiterer Röntgenschutzmittel.
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Hinweis: Die konkrete Bewertung von Schäden und die Entscheidung über die weitere Verwendung eines Schutzmittels erfolgen unter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfbefundes, des Einsatzbereiches und der Verantwortung des Betreibers.