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DIN 6857-2 Röntgenschutzkleidung

Prüfung einer Röntgenschutzschürze nach DIN 6857-2 mit Röntgenanlage

Prüfung von Röntgenschutzkleidung nach DIN 6857-2

Qualitätssicherung von Röntgenschürzen, Strahlenschutzkleidung und Röntgenschutzmitteln

Röntgenschutzkleidung ist ein wichtiger Bestandteil des Strahlenschutzes in der medizinischen Radiologie. Beschädigungen, Materialermüdung oder Veränderungen der Schutzschicht sind von außen nicht immer sicher erkennbar. Eine regelmäßige und dokumentierte Prüfung hilft dabei, Schäden frühzeitig festzustellen und die Gebrauchsfähigkeit der eingesetzten Schutzmittel nachvollziehbar zu beurteilen.

Warum muss Röntgenschutzkleidung geprüft werden?

Röntgenschutzschürzen und andere Strahlenschutzmittel werden im täglichen Einsatz mechanisch beansprucht. Durch Alterung, häufiges Tragen, Knicken, falsche Lagerung, Transport oder wiederholte Reinigung können Schutzschichten brechen, reißen, sich verschieben oder voneinander lösen.

Solche Schäden sind äußerlich häufig nicht sichtbar. Eine optisch einwandfreie Röntgenschutzschürze kann bei der Prüfung mit Röntgenstrahlung dennoch Materialdefekte aufweisen.

Schutzwirkung erhalten
Materialschäden und Veränderungen der Schutzschicht frühzeitig erkennen.
Qualitätssicherung unterstützen
Den Zustand der eingesetzten Röntgenschutzmittel regelmäßig und nachvollziehbar kontrollieren.
Dokumentation schaffen
Prüfergebnisse, Inventarnummern, Befunde und Prüfintervalle eindeutig dokumentieren.
Ausfallrisiken reduzieren
Beschädigte Schutzmittel rechtzeitig erkennen, bewerten und gegebenenfalls ersetzen.

DIN 6857-2 – Qualitätssicherung von Röntgenschutzkleidung

Die DIN 6857-2 beschreibt die Qualitätssicherung von Röntgenschutzkleidung und berücksichtigt insbesondere Sichtprüfung, Tastprüfung, Funktionsprüfung und die Prüfung mit Röntgenstrahlung.

Ergänzend sind unter anderem die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 61331, die Vorgaben des Strahlenschutzes, die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung sowie die jeweiligen Herstellerangaben zu Verwendung, Reinigung, Desinfektion und Lagerung zu beachten.

Prüffristen nach DIN 6857-2

Die Prüfung mit Röntgenstrahlung soll spätestens nach Ablauf des dritten Jahres nach Erwerb beziehungsweise Inbetriebnahme neuer Röntgenschutzkleidung erfolgen. Besteht der Verdacht auf eine Einschränkung der Schutzwirkung, ist eine Prüfung unverzüglich erforderlich.

Zeitpunkt / Befund Prüfung / Maßnahme
Inbetriebnahme / Erwerb Erfassen, eindeutig kennzeichnen und sachgerecht lagern
Spätestens nach 3 Jahren Erstprüfung mit Röntgenstrahlung
Keine Mängel festgestellt Wiederholungsprüfung spätestens nach weiteren 24 Monaten
Defekt, aber kein relevanter Mangel Verkürztes Intervall – erneute Prüfung spätestens nach 12 Monaten
Verdacht auf Schaden Unverzügliche Prüfung vor weiterer Verwendung
Praxis-Hinweis:
Bei hoher Beanspruchung – beispielsweise im OP-Bereich, in der interventionellen Radiologie, im Herzkatheterlabor, bei häufiger Desinfektion oder regelmäßigem Transport – können kürzere betriebliche Kontrollintervalle sinnvoll sein.

Welche Prüfungen werden durchgeführt?

Sichtprüfung

Kontrolle auf äußerlich erkennbare Beschädigungen wie Risse, Löcher, Abrieb, beschädigte Überzüge, Wulstbildung oder andere Auffälligkeiten.

Funktionsprüfung

Kontrolle von Verschlüssen, Klettflächen, Schnallen, Nähten und weiteren Halte- und Funktionselementen.

Tastprüfung

Abtasten der Schutzkleidung auf Brüche, Knickstellen, Materialverschiebungen und auffällige Veränderungen der Schutzschicht.

Prüfung mit Röntgenstrahlung

Durchleuchtung des Schutzmaterials mit einer geeigneten Röntgeneinrichtung. Dadurch können Materialschäden erkannt werden, die von außen nicht oder nicht eindeutig sichtbar sind.

Ablauf der NDTMED-Schürzenprüfung

1. Bestandsaufnahme
Erfassung und eindeutige Zuordnung der zu prüfenden Schutzmittel.
2. Sicht- & Funktionsprüfung
Kontrolle von Hülle, Nähten, Verschlüssen, Kennzeichnung und Allgemeinzustand.
3. Tastprüfung
Prüfung auf Brüche, Knicke, Verschiebungen und auffällige Schwachstellen.
4. Durchleuchtung
Prüfung des Schutzmaterials mit geeigneter Röntgentechnik.
5. Bewertung
Bewertung festgestellter Defekte und dokumentierte Handlungsempfehlung.
6. Dokumentation
Prüfprotokoll, Inventarzuordnung, Kennzeichnung und Empfehlung zum Prüfintervall.

Typische Schäden an Röntgenschutzkleidung

Bei Prüfungen können unterschiedliche Materialveränderungen festgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Materialbruch und Folienabriss
  • Knickschäden
  • Rissbildung und Mikrorisse
  • Delamination einzelner Materialschichten
  • Schäden an Saum- und Randbereichen
  • Materialverschiebungen
  • großflächige Unterbrechungen der Schutzschicht
  • beschädigte Verschlüsse, Nähte oder Halteelemente

Gerade Delaminationen, Mikrorisse und Schäden innerhalb der Schutzschicht können sich schleichend entwickeln und werden teilweise erst bei einer Tast- oder Durchleuchtungsprüfung erkannt.

Bewertung und Aussonderung

Nicht jede festgestellte Auffälligkeit bedeutet automatisch, dass eine Röntgenschutzschürze ausgesondert werden muss. Entscheidend sind insbesondere Art, Lage und Ausdehnung des Defektes sowie der vorgesehene Anwendungsbereich.

Unauffällig
Weitere Nutzung möglich; nächstes Prüfintervall nach Bewertung festlegen.
Beobachten
Defekt dokumentieren und gegebenenfalls ein verkürztes Prüfintervall festlegen.
Kritisch
Relevanter Mangel möglich; Nutzung bis zur fachlichen Entscheidung sperren.
Aussondern
Bei relevanter Reduzierung der Schutzwirkung, starker Beschädigung oder nicht mehr sicherer Funktion.

Die endgültige Entscheidung über die weitere Verwendung oder Aussonderung trifft der Betreiber beziehungsweise die zuständige verantwortliche Person auf Grundlage des dokumentierten Prüfergebnisses und der betrieblichen Anwendung.

Auch Röntgenschutzbrillen und weitere Schutzmittel prüfen

Neben Röntgenschutzschürzen können auch Röntgenschutzbrillen, Visiere, Schilddrüsen- beziehungsweise Sternumschutz, Handschuhe und weitere Strahlenschutzmittel Alterungs- oder Materialschäden aufweisen.

Bei Röntgenschutzbrillen sind insbesondere Schutzgläser, Seitenschutz, Fassungen, Übergänge und mögliche Bruchstellen zu kontrollieren.

Richtige Lagerung verlängert die Lebensdauer

Richtig
  • hängend und glatt lagern
  • geeignete Schürzenbügel verwenden
  • trocken und geschützt aufbewahren
  • Herstellerangaben zur Reinigung beachten
  • Schutzmittel eindeutig kennzeichnen und inventarisieren
Vermeiden
  • Schürzen gefaltet lagern
  • über Tischkanten oder Stuhllehnen hängen
  • unnötige Knickbelastungen
  • Hitzeeinwirkung
  • ungeeignete Reinigungs- oder Desinfektionsmittel verwenden

Dokumentation der Schürzenprüfung

Eine nachvollziehbare Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung. Die Prüfergebnisse werden dem jeweiligen Schutzmittel eindeutig zugeordnet.

Je nach Auftrag kann die Dokumentation insbesondere umfassen:

  • Inventarnummer und Schutzmittelart
  • Hersteller und Größe
  • Bleigleichwert
  • Standort beziehungsweise Zuordnung
  • Prüfdatum und Prüfverfahren
  • Befund und Bewertung
  • Handlungsempfehlung
  • nächster empfohlener Prüftermin
  • Kennzeichnung der geprüften Schutzkleidung

NDTMED Prüfservice für Röntgenschutzkleidung

NDTMED Röntgentechnik unterstützt Arztpraxen, MVZ, Kliniken, OP-Bereiche, Veterinärmedizin und weitere professionelle Anwender bei der Prüfung und Dokumentation ihrer Röntgenschutzkleidung.

Die Prüfung erfolgt herstellerunabhängig und orientiert sich an den Anforderungen der DIN 6857-2 sowie an den betrieblichen Gegebenheiten.

Röntgenschutzkleidung prüfen lassen?

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Prüfung Ihrer Röntgenschutzschürzen und weiterer Röntgenschutzmittel.

Schürzenprüfung anfragen Informationsbroschüre herunterladen

NDTMED Röntgentechnik
Raiffeisenstraße 1 · 67294 Ilbesheim
Telefon: +49 (0) 6355 / 86 39 2 75
E-Mail: info@ndtmed.de

Hinweis: Die konkrete Bewertung von Schäden und die Entscheidung über die weitere Verwendung eines Schutzmittels erfolgen unter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfbefundes, des Einsatzbereiches und der Verantwortung des Betreibers.

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