Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen von NDTMED Röntgentechnik / XRAY24 mit Unternehmern, Freiberuflern, medizinischen Einrichtungen, Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen, Behörden, öffentlichen Auftraggebern und sonstigen gewerblich oder selbstständig beruflich handelnden Kunden.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von NDTMED Röntgentechnik / XRAY24, insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von Waren, Röntgen- und Medizintechnik, Strahlenschutzprodukten, Ersatzteilen, IT- und PACS-Komponenten sowie für Wartungs-, Service-, Prüf-, Installations-, Beratungs- und sonstige technische Leistungen.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden über unsere geschäftlichen Onlineangebote nicht geschlossen.
(3) Mit Abgabe einer Bestellanfrage bestätigt der Kunde, dass er das betreffende Rechtsgeschäft nicht zu überwiegend privaten Zwecken, sondern im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließen möchte.
Bestehen begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft oder am geschäftlichen Zweck der Anfrage, sind wir berechtigt, vor der Annahme geeignete Nachweise oder ergänzende Angaben anzufordern.
Ergibt die Prüfung, dass die Anfrage überwiegend privaten Zwecken dient, wird die Bestellanfrage nicht angenommen.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
(5) Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich getroffene Individualabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(1) Die Darstellung von Produkten, Leistungen, Preisen, technischen Angaben und Lieferzeiten auf unseren Websites und im Online-Shop stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Übermittlung einer Bestellanfrage.
(2) Das Absenden eines Warenkorbs bzw. eines im Shopsystem technisch gegebenenfalls als „Bestellung“ bezeichneten Vorgangs stellt zunächst eine Bestellanfrage bzw. einen Antrag des Kunden auf Abschluss eines Vertrages dar.
Mit der Übermittlung der Bestellanfrage kommt noch kein Kauf-, Liefer-, Werk-, Wartungs-, Service- oder sonstiger Vertrag zustande.
(3) Nach Eingang der Bestellanfrage prüfen wir, soweit für den jeweiligen Auftrag erforderlich, insbesondere:
(4) Eine automatisch erzeugte Eingangs-, Bestell- oder Systembestätigung bestätigt grundsätzlich ausschließlich den Eingang der Bestellanfrage. Sie stellt keine Annahme und keine verbindliche Auftragsbestätigung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Annahmeerklärung oder verbindliche Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
(5) Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellanfrage durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung annehmen oder die bestellte Ware versenden bzw. mit der vereinbarten Leistungserbringung beginnen, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
(6) Ergibt unsere Prüfung, dass ein angefragtes Produkt oder eine Leistung nicht oder nur unter geänderten Bedingungen verfügbar ist, können wir dem Kunden ein geändertes oder alternatives Angebot unterbreiten.
Dies gilt insbesondere bei Änderungen von Preis, Lieferzeit, Lieferumfang, technischer Ausführung, Hersteller, Nachfolgeprodukt oder Verfügbarkeit. Ein Vertrag über die geänderte Ausführung kommt erst nach entsprechender Einigung zustande.
(7) Ein Anspruch auf Annahme einer Bestellanfrage besteht nicht.
(1) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Versand-, Transport-, Verpackungs-, Zoll- und sonstiger vereinbarter Nebenkosten.
(2) Maßgeblich sind die im verbindlichen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
(3) Bis zum Vertragsschluss können sich insbesondere bei Importware, Sonderbeschaffungen und herstellerabhängigen Produkten Preise aufgrund geänderter Herstellerpreise, Wechselkurse, Transportkosten, Zölle oder sonstiger Beschaffungskosten ändern.
Eine solche Änderung wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Eine nach Vertragsschluss erfolgende Preisänderung ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung oder einer sonstigen gesetzlichen Grundlage zulässig.
(4) Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung oder Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
(5) Wir können insbesondere bei Erstbestellungen, Sonderanfertigungen, Sonderbeschaffungen, größeren Auftragswerten, Auslandsgeschäften oder berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorkasse, angemessene Abschlagszahlungen oder Sicherheiten vereinbaren.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende nachweisbare Verzugsschäden bleiben unberührt.
(7) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Unverbindlich angegebene Lieferzeiten beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Angabe bekannten Beschaffungs- und Lieferstand.
(3) Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Transportstörungen, Arbeitskämpfen, erheblichen Lieferkettenstörungen oder nicht von uns zu vertretenden Ausfällen bei Herstellern oder Vorlieferanten, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen, soweit uns die Leistung hierdurch vorübergehend unmöglich oder wesentlich erschwert wird.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer dauerhaft unmöglichen oder unzumutbar verzögerten Leistung bleiben unberührt.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden im Rahmen des Vertragszwecks verwendbar und zumutbar sind und hierdurch keine unangemessenen Mehrkosten entstehen.
(5) Versandart, Versandweg und Transportmittel werden unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Ware und der getroffenen Vereinbarungen bestimmt.
(1) Soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, geht bei einem Versendungskauf die Gefahr nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Kunden über.
(2) Der Kunde wird gebeten, äußerlich erkennbare Transportschäden bei Empfang gegenüber dem Frachtführer dokumentieren zu lassen und uns unverzüglich zu informieren.
(3) Gesetzliche Mängelrechte sowie gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben hiervon unberührt.
(1) Soweit die vereinbarte Leistung nach ihrer Art einer Abnahme bedarf, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
(2) Nach Fertigstellung werden wir dem Kunden die Leistung zur Abnahme bereitstellen bzw. die Fertigstellung mitteilen.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(4) Gesetzliche Regelungen über eine Abnahmefiktion bleiben unberührt. Eine weitergehende, von den gesetzlichen Voraussetzungen unabhängige Abnahmefiktion wird nicht vereinbart.
(1) Art und Umfang unserer Service-, Wartungs- und Prüfleistungen bestimmen sich nach dem jeweiligen Auftrag, Angebot, Wartungsvertrag oder der Auftragsbestätigung.
(2) Prüfungen dokumentieren grundsätzlich den Zustand der geprüften Anlage, Komponente oder Einrichtung zum Zeitpunkt der Prüfung unter den vorhandenen Prüfbedingungen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhaltet eine Prüfleistung keine Garantie für die zukünftige störungsfreie Funktion einer Anlage oder Komponente.
(4) Die Verantwortung des Betreibers für den ordnungsgemäßen und rechtskonformen Betrieb seiner Anlagen sowie die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Betreiberpflichten bleibt unberührt.
(5) Werden im Rahmen einer Prüfung oder Wartung Mängel festgestellt, informieren wir den Kunden im vereinbarten Umfang. Die Beseitigung solcher Mängel ist nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(1) Der Kunde hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, technischen Unterlagen, Ansprechpartner und Arbeitsmöglichkeiten rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Vor Arbeiten an IT-, PACS-, Server-, Arbeitsplatz-, Röntgen- oder sonstigen datenverarbeitenden Systemen ist der Kunde grundsätzlich für eine angemessene und aktuelle Datensicherung verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Auftrags ist.
(3) Bei einer von uns zu vertretenden Beschädigung oder einem Verlust von Daten richtet sich unsere Haftung nach § 12 dieser AGB.
Soweit der Schaden durch eine ordnungsgemäße und aktuelle Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wäre, wird dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
(4) Für Störungen, die ausschließlich durch vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen, ungeeignete Fremdsoftware, nicht freigegebene Updates oder sonstige außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegende Eingriffe verursacht wurden, haften wir nicht, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis unser Eigentum.
(2) Gegenüber Kaufleuten kann ein weitergehender Eigentumsvorbehalt für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vereinbart werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(3) Der Kunde hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter zu informieren.
(4) Verarbeitung, Verbindung, Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung über Vorbehaltsware richten sich nach den hierzu getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.
(1) Für Mängel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart wird.
(2) Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
(3) Bei rechtzeitig angezeigten und berechtigten Mängeln steht uns zunächst das Recht zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, soweit uns das Gesetz ein entsprechendes Wahlrecht einräumt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder unzumutbar oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, unter denen eine vorherige Nacherfüllung entbehrlich ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Mängelrechte zu.
(5) Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen beweglichen Sachen grundsätzlich ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehende Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie, wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Zwingende gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere für Bauwerke, Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie zwingende Rückgriffs- und sonstige Sonderansprüche bleiben unberührt.
(6) Für gebrauchte Waren können im jeweiligen Angebot oder Vertrag abweichende Regelungen vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(7) Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und mit ihrem jeweiligen Inhalt und Umfang zugesagt wurden. Herstellergarantien richten sich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
(1) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Ein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht besteht daher bei den von uns bestimmungsgemäß abgeschlossenen Verträgen nicht.
Gesetzliche Mängelrechte sowie sonstige gesetzliche Rücktritts- und Beendigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
(2) Die Rücknahme mangelfreier und vertragsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und stellt eine freiwillige Kulanzleistung dar.
(3) Sonderanfertigungen, kundenspezifisch konfigurierte Produkte, Sonderbeschaffungen, speziell programmierte oder individuell zugeschnittene Waren sowie bereits verwendete Produkte können von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen werden.
(4) Bedingungen und gegebenenfalls anfallende angemessene Prüf-, Aufbereitungs-, Transport-, Verwaltungs- und Wiedereinlagerungskosten werden dem Kunden vor Zustimmung zur freiwilligen Rücknahme mitgeteilt und vereinbart.
(1) Bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Konfigurationen, Sonderbeschaffungen und individuell gefertigten Produkten sind die vom Kunden freigegebenen Zeichnungen, Maße, technischen Daten, Spezifikationen und sonstigen Anforderungen Vertragsgrundlage, soweit dies vereinbart wurde.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, zur Freigabe vorgelegte Daten und Zeichnungen auf Richtigkeit und Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck zu prüfen, soweit ihm dies fachlich und tatsächlich möglich und zumutbar ist.
(3) Nachträgliche Änderungen nach erfolgter Freigabe können zusätzliche Kosten und verlängerte Lieferzeiten verursachen. Wir informieren den Kunden hierüber vor Umsetzung der Änderung.
(1) Für Software, Betriebssysteme, PACS-, DICOM- und sonstige IT-Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers bzw. Rechteinhabers, soweit diese wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.
(2) Wir schulden nur die ausdrücklich vereinbarte Kompatibilität mit Fremdsystemen, Schnittstellen, Betriebssystemen oder Softwareständen.
(3) Änderungen an Fremdsystemen, Betriebssystemen, Netzwerkstrukturen, Schnittstellen oder Softwareständen nach Vertragsschluss können eine erneute technische Prüfung oder Anpassung erforderlich machen.
(4) Herstellerseitige Änderungen, Abkündigungen, Lizenzänderungen oder Updates liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, soweit wir diese nicht selbst veranlasst oder zu vertreten haben.
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Wir haften ferner unbeschränkt in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende außergewöhnliche Ereignisse, die die Vertragserfüllung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Dauert das Leistungshindernis so lange an, dass einem Vertragspartner ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, bleiben die gesetzlichen Rechte zur Beendigung des Vertrages unberührt.
(1) Fernwartungs- und Remote-Serviceleistungen erfolgen nur, soweit sie vereinbart und technisch möglich sind.
(2) Der Kunde hat die erforderlichen Zugriffsrechte und technischen Voraussetzungen bereitzustellen und sicherzustellen, dass er zur Freigabe des Zugriffs berechtigt ist.
(3) Fernzugriffe werden auf den für die jeweilige Leistung erforderlichen Umfang beschränkt.
(4) Soweit im Rahmen einer Fernwartung personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und gegebenenfalls erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
Soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht, können wir insbesondere bei Lieferung auf Rechnung oder bei Gewährung eines Zahlungsziels Informationen zur Prüfung des Zahlungsausfallrisikos einholen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
(1) Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Einhaltung anwendbarer nationaler, europäischer und internationaler Exportkontroll-, Sanktions- und sonstiger zwingender Rechtsvorschriften.
(2) Soweit für eine Lieferung Genehmigungen oder behördliche Freigaben erforderlich sind, kann die Vertragserfüllung von deren Erteilung abhängen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns die für eine gesetzlich erforderliche Export- oder Endverwendungsprüfung notwendigen Informationen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stellen.
An Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Unterlagen, Konzepten, Dokumentationen und sonstigen von uns erstellten Unterlagen behalten wir die uns zustehenden Urheber- und sonstigen Schutzrechte.
Eine Nutzung außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks bedarf unserer Zustimmung, soweit dem Kunden nicht aufgrund des Vertrages oder zwingender gesetzlicher Vorschriften weitergehende Nutzungsrechte zustehen.
Rechte Dritter bleiben unberührt.
Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder nach den Umständen erkennbar vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungsverpflichtung besteht oder die Information bereits rechtmäßig öffentlich bekannt ist.
Für die Geschäftsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist – ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von NDTMED Röntgentechnik.
Wir bleiben berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen oder einem sonstigen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.
Vertragssprache ist Deutsch.
Werden Übersetzungen bereitgestellt, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit für den jeweiligen Vertrag einschlägig und wirksam einbezogen:
Bei Widersprüchen haben Individualabreden Vorrang. Im Übrigen geht eine für den konkreten Auftrag getroffene Vereinbarung einer allgemeineren Regelung vor, soweit die Parteien dies wirksam vereinbart haben.