Regelmäßige Prüfungen von Röntgengeräten sind für den sicheren Betrieb in medizinischen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleisten die Patientensicherheit, schützen das medizinische Personal und sichern eine gleichbleibend hohe Bildqualität. Unser Service bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung aller relevanten gesetzlichen Vorgaben, von Konstanzprüfungen über Abnahmeprüfungen bis hin zu sicherheitstechnischen Kontrollen.
Vor Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung ist eine Abnahmeprüfung nach den aktuellen Richtlinien und Normen wie DIN 6868-150 notwendig. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Geräte die geforderte Bildqualität bei minimaler Strahlenbelastung liefern. Dazu gehören:
Konstanzprüfungen dienen der regelmäßigen Überprüfung der Gerätefunktionen, um schleichende Qualitätsverluste frühzeitig zu erkennen. Sie werden von der zuständigen Ärztlichen Stelle überwacht. Unsere Leistungen umfassen:
Für die kontinuierliche Betriebssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind regelmäßige wiederkehrende Prüfungen erforderlich:
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vorgeschrieben. Alle Betreiber, die Röntgengeräte gewerblich nutzen und abrechnen, z. B. niedergelassene Ärzte oder Kliniken, müssen diese Kontrolle regelmäßig durchführen lassen. Abhängig vom Gerät erfolgt die STK in der Regel alle 12 bis 24 Monate.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen neu in Verkehr gebrachte Röntgeneinrichtungen gemäß § 114 StrlSchV über eine elektronische Aufzeichnungsfunktion der Expositionsparameter verfügen. Diese Daten müssen für die Qualitätssicherung nutzbar sein. Diese Vorgabe gilt insbesondere für zahnärztliche Röntgeneinrichtungen wie Tubus- oder OPG-Geräte, während Bestandsgeräte hiervon ausgenommen sind.
Unser Service steht für höchste fachliche Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit. Sie profitieren von:
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