Auf Grund des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der EU-Richtlinien muss und wird jeder gebrauchte MPG-Artikel als „Gebraucht“ für „Bastler“ oder als „Ersatzteilspender“ ohne jegliche Garantie und Gewährleistung verkauft, auch dann, wenn keine Funktionsstörung vorliegt. Im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz ist der Käufer mit Abgabe seines Gebotes (u.a. aufgrund des MPG) damit einverstanden, keinen Gebrauch des neuen Garantiegesetzes zu machen und verzichtet automatisch auf die ihm zustehenden Ansprüche vollständig. Jegliche Haftung für nach der Lieferung auftretende Mängel ist ausgeschlossen.
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei der Inbetriebnahme die Vorschriften des MPG sowie der Medizingeräte-Betreiberverordnung (MPBV) einzuhalten hat und, soweit vorgeschrieben, eine entsprechende sicherheitstechnische Kontrolle (STK) des Gerätes durchführen lassen muss. Für die Einhaltung ist der Käufer selbst verantwortlich.