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Dosismanagementsystem Umgang mit Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin
Dosismanagementsystem Umgang mit Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin
 
Frage zum Artikel

Umgang mit Dosisüberschreitungen in der Röntgendiagnostik

Strahlenschutzverantwortliche sind gesetzlich verpflichtet, Vorkommnisse in der Röntgendiagnostik systematisch zu erfassen, zu bewerten und bei Bedarf an die zuständige Behörde zu melden. Dies gilt für Ereignisse, die zu einer unbeabsichtigten Strahlenexposition geführt haben oder führen könnten.

Definition: Dosisüberschreitung

Eine Dosisüberschreitung liegt vor, wenn bei der Auswertung von Dosiswerten (z. B. DAP, Dosisfläche, CTDIvol, DLP, effektive Dosis) festgestellt wird, dass der Wert über dem festgelegten diagnostischen Referenzwert (DRW) liegt. Diese DRW sind laut § 85 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) keine Grenzwerte, sondern dienen der Optimierung der Strahlenexposition im medizinischen Bereich.

Wann gilt eine Dosis als überschritten?

  • Der Mittelwert der Einzeldosen bei vergleichbaren Untersuchungen liegt über dem gültigen DRW.
  • Bei einer einzelnen Untersuchung tritt eine außergewöhnlich hohe Dosis auf, die medizinisch nicht begründet ist.

 

Typische Ursachen

  • Falsche oder veraltete Untersuchungsprotokolle
  • Fehlerhafte Patientendaten (z. B. Gewicht, Größe)
  • Unzureichende Belichtungseinstellungen
  • Technische Defekte oder nicht kalibrierte Geräte
  • Mehrfache Aufnahmen durch Bedienfehler
  • Nicht angepasste Untersuchungsparameter bei Kindern oder schlanken Patienten

 

Vorgehensweise bei Dosisüberschreitungen

Schritt Maßnahme Verantwortlich
1. Feststellung Überschreitung bei Dosis-Auswertung (z. B. PACS, Dosismanagement-System) erkennen MTRA / Röntgenbeauftragte
2. Sofortprüfung Ärztliche Begründung prüfen (z. B. Wiederholungsaufnahme) Strahlenschutzbeauftragter
3. Dokumentation Dosis, Datum, Patient, Untersuchung, Grund dokumentieren Betreiber / MTRA
4. Ursachenanalyse Technische oder organisatorische Ursachen ermitteln Strahlenschutzbeauftragter
5. Maßnahmen Parameter anpassen, Schulung, Geräteprüfung, ggf. Wartung Betreiber
6. Meldung Bei systematischer Überschreitung: Meldung an zuständige Behörde Strahlenschutzverantwortlicher

 

Bewertung nach Strahlenschutzverordnung (§ 172 & § 173 StrlSchV)

  • Einzelfallüberschreitungen: müssen intern dokumentiert und bewertet werden.
  • Systematische Überschreitungen: sind meldepflichtig; Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen sind nachzuweisen.

Hinweis: Alle Aufzeichnungen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Umsetzung regelmäßiger Dosis-Reviews sowie die Nutzung von Dosismanagementsystemen (z. B. DoseWatch, Radimetrics, Teamplay) unterstützen eine nachhaltige Qualitätssicherung.

 

Dokumentation & Aufbewahrungspflichten

  • Patientendaten und Gerätetyp
  • Gemessene Dosiswerte und zugehöriger DRW
  • Bewertung der Überschreitung (medizinisch begründet / unbegründet)
  • Ergriffene Korrekturmaßnahmen

Aufbewahrungsfrist: mindestens 10 Jahre gemäß StrlSchV.

 

Prävention & Qualitätsmanagement

  • Regelmäßige Gerätekalibrierung und Wartung
  • Schulung des Personals zur Dosisoptimierung
  • Verwendung moderner Dosismanagementsysteme (z. B. Radimetrics, DoseWatch, Teamplay)
  • Kontinuierliche Dosisstatistik und Review-Sitzungen

 

Gesetzliche Grundlage – seit wann ist der Umgang mit Dosisüberschreitungen geregelt?

Der Umgang mit Dosisüberschreitungen in der medizinischen Diagnostik ist in Deutschland seit dem 31. Dezember 2018 verbindlich in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Diese basiert auf dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), das die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht umgesetzt hat.

Wesentliche Punkte der Regelung sind:

  • Pflicht zur systematischen Erfassung und Bewertung von Dosisüberschreitungen (§ 172 StrlSchV)
  • Meldepflicht bei wiederholten oder systematischen Überschreitungen (§ 173 StrlSchV)
  • Verwendung diagnostischer Referenzwerte (DRW) als Bewertungsmaßstab (§ 85 StrlSchV)

Die aktuellen diagnostischen Referenzwerte werden durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) herausgegeben. Die derzeit gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2023 und enthält Werte für Erwachsene, Kinder und spezielle Untersuchungsarten.

Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Verbindliche Auslegungen der Strahlenschutzverordnung erfolgen ausschließlich durch fachkundige Personen.

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