Strahlenschutzverantwortliche sind gesetzlich verpflichtet, Vorkommnisse in der Röntgendiagnostik systematisch zu erfassen, zu bewerten und bei Bedarf an die zuständige Behörde zu melden. Dies gilt für Ereignisse, die zu einer unbeabsichtigten Strahlenexposition geführt haben oder führen könnten.
Eine Dosisüberschreitung liegt vor, wenn bei der Auswertung von Dosiswerten (z. B. DAP, Dosisfläche, CTDIvol, DLP, effektive Dosis) festgestellt wird, dass der Wert über dem festgelegten diagnostischen Referenzwert (DRW) liegt. Diese DRW sind laut § 85 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) keine Grenzwerte, sondern dienen der Optimierung der Strahlenexposition im medizinischen Bereich.
| Schritt | Maßnahme | Verantwortlich |
|---|---|---|
| 1. Feststellung | Überschreitung bei Dosis-Auswertung (z. B. PACS, Dosismanagement-System) erkennen | MTRA / Röntgenbeauftragte |
| 2. Sofortprüfung | Ärztliche Begründung prüfen (z. B. Wiederholungsaufnahme) | Strahlenschutzbeauftragter |
| 3. Dokumentation | Dosis, Datum, Patient, Untersuchung, Grund dokumentieren | Betreiber / MTRA |
| 4. Ursachenanalyse | Technische oder organisatorische Ursachen ermitteln | Strahlenschutzbeauftragter |
| 5. Maßnahmen | Parameter anpassen, Schulung, Geräteprüfung, ggf. Wartung | Betreiber |
| 6. Meldung | Bei systematischer Überschreitung: Meldung an zuständige Behörde | Strahlenschutzverantwortlicher |
Hinweis: Alle Aufzeichnungen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Umsetzung regelmäßiger Dosis-Reviews sowie die Nutzung von Dosismanagementsystemen (z. B. DoseWatch, Radimetrics, Teamplay) unterstützen eine nachhaltige Qualitätssicherung.
Aufbewahrungsfrist: mindestens 10 Jahre gemäß StrlSchV.
Der Umgang mit Dosisüberschreitungen in der medizinischen Diagnostik ist in Deutschland seit dem 31. Dezember 2018 verbindlich in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Diese basiert auf dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), das die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht umgesetzt hat.
Wesentliche Punkte der Regelung sind:
Die aktuellen diagnostischen Referenzwerte werden durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) herausgegeben. Die derzeit gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2023 und enthält Werte für Erwachsene, Kinder und spezielle Untersuchungsarten.
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Verbindliche Auslegungen der Strahlenschutzverordnung erfolgen ausschließlich durch fachkundige Personen.