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Info zu Dosisüberschreitungen bei Dosis-Auswertungen

ℹ️ Zurück zum Umgang mit Dosisüberschreitungen in der Röntgendiagnostik
📘 Diagnostische Referenzwerte: Klarheit über Definition, Ursachen, Vorgehen und Dokumentation
ℹ️ 1. Was bedeutet „Dosisüberschreitung“?

Eine Dosisüberschreitung tritt auf, wenn bei der Auswertung von Patientendosiswerten – z. B. DAP, CTDIvol, DLP – festgestellt wird, dass der gemessene Wert den diagnostischen Referenzwert (DRW) überschreitet.

DRW = Diagnostischer Referenzwert nach § 85 StrlSchV. Diese Werte dienen als Orientierungshilfe zur Dosisoptimierung.
  • Dosisüberschreitungen systematisch dokumentieren und analysieren.
  • Technische und anwenderbedingte Ursachen berücksichtigen.
  • Patientenspezifische Einflüsse wie Größe, Gewicht, Bewegung einbeziehen.
  • Regelmäßige Überprüfung von DRW und Protokollen sicherstellen.
  • Ursachencode oder Freitextbeschreibung erfassen.
  • Optimierung der Strahlenexposition bei ausreichender Bildqualität.

💡 Hinweis: Dosisüberschreitungen sind keine unmittelbare Gefahr, sondern ein Signal zur Überprüfung der Abläufe.

Rechtlicher Hinweis:

Dosisüberschreitungen sind gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV §§ 145–147, 172–173) und DIN 6868-150 verpflichtend zu dokumentieren, zu analysieren und nachzuvollziehen. Sie stellen kein unmittelbares Risiko für den Patienten dar, sondern dienen als Signal zur Überprüfung der technischen, organisatorischen und anwenderbezogenen Abläufe.

Alle Maßnahmen müssen dokumentiert, prüffähig und revisionssicher aufbewahrt werden. Die Verantwortung liegt beim Strahlenschutzverantwortlichen bzw. der zuständigen Fachperson.

💡 Hinweis: Dosisüberschreitungen sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und dienen der kontinuierlichen Optimierung der Strahlenexposition.

⚠️ 2. Wann gilt eine Dosis als überschritten?

Eine Überschreitung eines diagnostischen Referenzwertes (DRW) liegt vor, wenn die gemessenen oder berechneten Dosiswerte einer Untersuchung die für die jeweilige Körperregion festgelegten Referenzwerte überschreiten. Grundlage sind die Strahlenschutzverordnung (§ 145 StrlSchV) und die Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS).

Als Überschreitung gilt insbesondere:

  • Der Mittelwert mehrerer gleichartiger Untersuchungen (z. B. CT Thorax) liegt dauerhaft über dem diagnostischen Referenzwert (DRW).
  • Bei einer einzelnen Untersuchung wird eine außergewöhnlich hohe Dosis festgestellt, die medizinisch nicht begründet ist.
  • Die Abweichung ist wiederholt oder systematisch feststellbar.
  • Die Überschreitung ist nicht durch patientenspezifische Gründe erklärbar (z. B. Körpergewicht, Notfall, spezielle Fragestellung).

Bewertung und Vorgehen:

  • Die Ursachen sind innerhalb von 3 Monaten zu prüfen und zu dokumentieren.
  • Ergebnisse werden im Qualitätssicherungsprotokoll festgehalten.
  • Bei wiederholten Abweichungen sind technische oder organisatorische Maßnahmen zu ergreifen.
  • Falls erforderlich, Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 145 StrlSchV.

Rechtlicher Hinweis:

Diagnostische Referenzwerte (DRW) sind Richtwerte der Qualitätssicherung und keine gesetzlichen Grenzwerte. Eine Überschreitung muss dennoch dokumentiert, analysiert und nachverfolgt werden, um die Qualität der Untersuchung und den Strahlenschutz sicherzustellen.

Die Verantwortung für die Überprüfung, Dokumentation und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen liegt beim Strahlenschutzverantwortlichen. Alle Schritte müssen prüffähig und revisionssicher aufbewahrt werden.

💡 Hinweis: Eine einmalige Überschreitung kann vorkommen, muss aber immer überprüft werden. Wiederholte oder systematische Abweichungen erfordern Maßnahmen gemäß StrlSchV.

⚠️3. Typische Ursachen
Ursache Typische Beispiele Dokumentation
⚙️ Technisch
  • Fehlkalibrierung, Defekt des Röntgengeräts
  • Falsche Belichtungsautomatik
  • Fehlerhafte DRW-Hinterlegung
  • Nicht angepasste Geräteeinstellungen nach Wartung
U1 – Technischer Defekt
👩‍⚕️ Anwender
  • Falsche Untersuchungsparameter (kV, mAs)
  • Fehlende Lagerung des Patienten
  • Wiederholungsaufnahmen durch Bewegungsartefakte
  • Fehlerhafte Auswahl des Untersuchungsprotokolls
U2 – Fehlbedienung / falsches Protokoll
👶 Patient
  • Starkes Übergewicht oder unruhiger Patient
  • Notfallsituationen (keine Atemkommandos)
  • Ungewöhnliche Anatomie oder pathologische Veränderungen
  • Kinder ohne geeignete Pädiatrie-Protokolle untersucht
U3 – Patientenspezifisch (BMI, Bewegung)
🧮 Systematisch
  • DRW im Gerät/PACS veraltet
  • Fehlende Überprüfung von DRW & Protokollen
  • Keine standardisierte Dokumentation
  • Fehlende Schulung des Personals
U4 – Systematisch / organisatorisch
⚙️ Software
  • Fehlerhafte DICOM-Dosisdatenübertragung
  • Nicht kompatible Versionen
  • Rundungsfehler / falsche Einheit (mGy vs µGy)
U5 – Datenübertragungsfehler

Hinweis zu typischen Ursachen von Dosisabweichungen (rechtsicher):

Die in der Tabelle aufgeführten Ursachen dienen der Orientierung und Qualitätssicherung. Sie stellen typische Szenarien dar, die zu Abweichungen von diagnostischen Referenzwerten (DRW) oder festgelegten Dosisgrenzen führen können.

  • Technisch: Geräteabweichungen, Kalibrierungsfehler oder fehlerhafte Geräteeinstellungen.
  • Anwender: Falsche Bedienung, unsachgemäße Einstellung von Untersuchungsparametern oder Fehler bei der Patientenlagerung.
  • Patientenbedingt: Individuelle anatomische Gegebenheiten, Bewegung oder besondere medizinische Anforderungen.
  • Systematisch: Veraltete DRW, fehlende Standardisierung der Protokolle oder unzureichende Schulung des Personals.
  • Software: Fehlerhafte Datenübertragung, Inkompatibilitäten oder Rundungsfehler.

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine verbindlichen Vorschriften gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV §§ 145–147, 172–173) und DIN 6868-150. Alle Dosisüberschreitungen müssen dokumentiert, analysiert und nachverfolgt werden. Die Verantwortung liegt beim Strahlenschutzverantwortlichen.

⚠️ 4. Vorgehen bei festgestellten Dosisüberschreitungen
Schritt Maßnahme Verantwortlich
1 Kontrollmessung durchführen Röntgenpersonal
2 Ergebnis dokumentieren Röntgenpersonal
3 Abweichung bewerten Facharzt / Qualitätsmanager
4 Maßnahmenplan erstellen Qualitätsmanager
5 Maßnahmen umsetzen Röntgenpersonal
6 Kontrolle nach Umsetzung Facharzt / Qualitätsmanager
7 Abschlussbericht erstellen Qualitätsmanager

⚠️ Vorgehen bei festgestellten Dosisüberschreitungen:
Werden diagnostische Referenzwerte (DRW) oder andere festgelegte Dosisgrenzen überschritten, sind gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV §§ 145–147, 172–173) und DIN 6868-150 folgende Schritte verpflichtend einzuleiten:

  • Dokumentation der Überschreitung im Qualitätssicherungsprotokoll mit Datum, Patientendaten und Untersuchungsart.
  • Analyse der Ursache: technische Fehler, Bedienfehler oder medizinisch begründete Ausnahme.
  • Erarbeitung von Korrekturmaßnahmen und Umsetzung durch verantwortliches Personal oder Hersteller/Servicestelle.
  • Benachrichtigung der zuständigen Strahlenschutzbeauftragten bzw. ärztlichen Leitung.
  • Regelmäßige Nachkontrolle nach Durchführung der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Dosiswerte wieder im Rahmen liegen.
  • Bei wiederholten oder gravierenden Überschreitungen Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß StrlSchV § 172 Abs. 2.
Die Verantwortung für die Umsetzung, Dokumentation und Nachverfolgung liegt beim Strahlenschutzverantwortlichen. Alle Schritte sind prüffähig und revisionssicher aufzubewahren.

📊5. Bewertung nach StrlSchV (§172 & §173)

Einzelfall-Überschreitungen

Wenn die Referenzwerte oder Dosisgrenzwerte einmalig überschritten werden, müssen diese intern dokumentiert werden. Ursachen analysieren und ggf. organisatorische Maßnahmen anpassen.

Wiederholte/systematische Überschreitungen

Bei mehrfachen Überschreitungen innerhalb kurzer Zeit besteht Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Dokumentation muss Ursachenanalyse und Maßnahmen enthalten.

Schwerwiegende Überschreitungen

Sofortige Maßnahmen, ggf. Unterbrechung der Tätigkeit. Direkte Meldung an Aufsichtsbehörde und ausführliche Berichterstattung erforderlich.

Verfahrenshinweise

Bewertung anhand §§172 & 173 StrlSchV: Grenzwerte prüfen, Risikoeinschätzung durchführen, Schutzmaßnahmen aktualisieren, Mitarbeiterschulungen und Dokumentation.

📋 Hinweis zur Bewertung nach StrlSchV (§§ 172 & 173):
Gemäß den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV §§ 172 und 173) sind Bewertungen der Strahlenexposition regelmäßig durchzuführen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Bewertungen dienen der Überwachung der Einhaltung diagnostischer Referenzwerte (DRW) und der laufenden Optimierung des Strahlenschutzes.

§ 172 StrlSchV verpflichtet den Strahlenschutzverantwortlichen, die ermittelten Expositionsdaten systematisch zu erfassen, auszuwerten und im Rahmen der Qualitätssicherung zu bewerten. Auffällige oder wiederkehrende Überschreitungen müssen fachlich begründet und gegebenenfalls an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

§ 173 StrlSchV regelt die Überprüfung der Bewertung durch die Behörde. Auf Verlangen sind sämtliche Aufzeichnungen, Nachweise und Begründungen vorzulegen. Diese Bewertungen bilden die Grundlage für behördliche Kontrollen und dienen dem Nachweis einer ordnungsgemäßen Durchführung des Strahlenschutzes in der Praxis.

Die Verantwortung für die korrekte, zeitgerechte und vollständige Bewertung liegt beim Strahlenschutzverantwortlichen bzw. der ärztlichen Leitung. Alle Unterlagen sind prüffähig und revisionssicher aufzubewahren.

📊6. Dokumentationspflicht
Erforderliche Angaben / Maßnahme
Eindeutige Identifikation des Patienten (z. B. Fallnummer oder anonymisierte Kennung)
Gerätedaten: Hersteller, Gerätetyp, Raum, Seriennummer
Untersuchungsart (z. B. Thorax-Aufnahme, CT Abdomen, Angiographie etc.)
Gemessener oder berechneter Dosiswert (z. B. DAP, CTDIvol, DLP, effektive Dosis)
Zugehöriger diagnostischer Referenzwert (DRW) gemäß BfS-Veröffentlichung
Datum und Name des auswertenden fachkundigen Personals
Bewertung der Abweichung (z. B. begründet, technisch bedingt, patientenbedingt)
Ergriffene oder geplante Korrekturmaßnahmen zur Dosisoptimierung
Hinweis auf eventuelle Wiederholung oder systematische Überschreitung (§ 173 StrlSchV – Meldepflicht)
Aufbewahrungsfrist: mindestens 10 Jahre (gemäß § 172 Abs. 2 StrlSchV)

🗂️ Hinweis zur Dokumentationspflicht:
Gemäß den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV ), der entsprechenden Normen der DIN 6868 sowie der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) besteht die Pflicht zur vollständigen, nachvollziehbaren und prüffähigen Dokumentation aller qualitätssichernden Maßnahmen.

Dazu zählen insbesondere: Wartungen, Kalibrierungen, Konstanzprüfungen, Dosisstatistiken, Schulungsnachweise und Ursachenanalysen bei Überschreitungen diagnostischer Referenzwerte (DRW).

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation liegt beim Betreiber bzw. Strahlenschutzverantwortlichen. Alle Aufzeichnungen müssen mindestens 10 Jahre oder entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden können.

Eine fehlende, unvollständige oder verspätete Dokumentation kann als Verstoß gegen die Strahlenschutzverordnung gewertet und ordnungsrechtlich geahndet werden.

📊7. Prävention

Präventive Maßnahmen dienen der dauerhaften Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte (DRW), der Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und der Sicherstellung einer konstant hohen Bildqualität. Grundlage sind die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) sowie die Normen DIN 6868.

1. Gerätebezogene Prävention

  • Regelmäßige Wartung, Kalibrierung und Konstanzprüfung durch den Hersteller oder qualifizierten Servicefirmen.
  • Jährliche Prüfung und vollständige Dokumentation gemäß entsprechenden DIN 6868 Normen.
  • Regelmäßige Überprüfung des technischen Zustands der Röntgeneinrichtung einschließlich Belichtungsautomatik, Dosisanzeige und Bildqualität auf korrekte Funktion, Genauigkeit und Übereinstimmung mit den Hersteller- und DIN-Vorgaben.
  • Aktualisierung von Software- und Firmware-Versionen nach Herstellervorgaben zur Sicherstellung optimaler Bildparameter bei minimaler Dosis.

2. Organisatorische Prävention

  • Implementierung eines Dosismanagement-Systems zur automatisierten Erfassung, Auswertung und Archivierung von Dosisdaten (z. B. iQ-DOSE).
    Ein solches System sollte insbesondere:
    • Patienten- und untersuchungsspezifische Dosiswerte automatisch erfassen und speichern,
    • Abweichungen von diagnostischen Referenzwerten (DRW) automatisch erkennen und melden,
    • statistische Auswertungen und Trendanalysen zur Dosisoptimierung ermöglichen,
    • Schnittstellen zu PACS, RIS und DICOM-RDSR-Daten unterstützen,
    • Berichte für Qualitätssicherung und Behördennachweise (StrlSchV §145) generieren können.
  • Etablierung eines Qualitätssicherungsplans zur kontinuierlichen Überwachung aller bildgebenden Systeme.
  • Regelmäßige Dosis-Review-Sitzungen (mindestens jährlich) unter Beteiligung der Radiologen, MTRA und Strahlenschutzbeauftragten.
  • Durchführung und Analyse statistischer Dosisvergleiche mit nationalen DRW-Werten des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zur Früherkennung systematischer Abweichungen.
  • Dokumentation und Ursachenbewertung auffälliger oder wiederkehrender Dosisüberschreitungen gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

3. Personalbezogene Prävention

  • Laufende Fort- und Weiterbildungen im Strahlenschutz und in der Dosisoptimierung gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
  • Einweisung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geräte- und untersuchungsspezifische der diagnostischen Referenzwerte DRW sowie Bedienverfahren.
  • Regelmäßige Feedback-Schleifen zwischen Radiologen, MTRA und Medizinphysik-Experten (MPE) zur Optimierung von Aufnahmeparametern.

4. Dosisstatistik & Monitoring

  • Kontinuierliche Erfassung und Auswertung der Patientendosisdaten je Untersuchungsart.
  • Vergleich der Ergebnisse mit den aktuellen nationalen Referenzwerten des .
  • Erstellung eines jährlichen Dosis-Berichts als Bestandteil der Qualitätssicherungsdokumentation.

5. Dokumentation & Überwachung

  • Alle Prüfungen, Kalibrierungen, Schulungen und Dosisanalysen sind im Qualitätssicherungsprotokoll festzuhalten.
  • Der Strahlenschutzbeauftragte überprüft regelmäßig die Einhaltung der Maßnahmen und dokumentiert Abweichungen.
  • Bei wiederholten Auffälligkeiten ist eine technische oder organisatorische Überprüfung durchzuführen und zu dokumentieren.

⚖️ Rechtlicher Hinweis:
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen fachlichen Orientierung und stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar. Alle Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach aktueller Quellenlage (z. B. StrlSchV, DIN, BfS) erstellt. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

Änderungen von Gesetzen, Normen oder Richtlinien können jederzeit erfolgen. Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, eigenverantwortlich die jeweils gültigen Vorschriften zu prüfen und einzuhalten. Die Anwendung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Inhalte entstehen, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Rechte Dritter bleiben unberührt.

📊 8. DRW-Übersicht für Erwachsene und Kinder
Untersuchung Erwachsene (mGy·cm²) Kind (mGy·cm²) Frühgeb. 3kg (mGy·cm²) Neugeb. 3–5kg (mGy·cm²) Säugling 5–10kg (mGy·cm²) Kind Früh 10–19kg (mGy·cm²) Kind Mittel 19–32kg (mGy·cm²) Kind Spät 32–56kg (mGy·cm²)
Schulter a.p.0.250.000.030.050.080.150.250.40
Schulter p.a.0.250.000.030.050.080.150.250.40
Thorax a.p.0.120.000.030.050.080.150.250.40
Thorax p.a.0.120.000.030.050.080.150.250.40
Thorax lateral0.400.000.030.050.080.150.250.40
Thorax (im Liegen)0.150.080.000.000.000.000.000.00
Brustwirbelsäule a.p.1.000.500.000.000.000.000.000.00
Brustwirbelsäule p.a.1.000.500.000.000.000.000.000.00
Brustwirbelsäule lateral1.200.600.000.000.000.000.000.00
Lendenwirbelsäule a.p.2.001.000.000.000.000.000.000.00
Lendenwirbelsäule p.a.2.001.000.000.000.000.000.000.00
Lendenwirbelsäule lateral3.301.200.000.000.000.000.000.00
Abdomen a.p.2.000.000.010.050.050.0750.160.30
Becken a.p.2.300.000.010.030.060.120.250.35
Becken p.a.2.300.000.010.030.060.120.250.35
Schädel a.p.0.250.100.000.000.000.000.000.00
Schädel p.a.0.250.100.000.000.000.000.000.00
Schädel lateral0.150.050.000.000.000.000.000.00
Hüfte a.p.1.000.500.000.000.000.000.000.00
Hüfte p.a.1.000.500.000.000.000.000.000.00
⚠️
Hinweis zu fehlenden DRW-Werten:

Für alle Felder mit dem Wert 0,0 liegen derzeit keine offiziellen diagnostischen Referenzwerte (DRW) vor. Dies bedeutet, dass weder vom Bundesamt für Strahlenschutz noch durch anerkannte Fachgremien Richtwerte für diese Patientenkategorie oder Untersuchung verfügbar sind.

Die Verwendung der in der Tabelle gezeigten Werte dient ausschließlich zu Orientierungs- und Schulungszwecken und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Qualitätssicherung.

Entscheidungen über Dosis und Untersuchung liegen weiterhin im Verantwortungsbereich des fachkundigen medizinischen Personals.

Eine Haftung für die Anwendung, Interpretation oder Übertragung dieser Werte auf einzelne Patienten ist ausgeschlossen.
📜9. Gesetzliche Grundlage – seit wann ist der Umgang mit Dosisüberschreitungen geregelt?

Der Umgang mit Dosisüberschreitungen in der medizinischen Diagnostik ist in Deutschland seit dem 31. Dezember 2018 verbindlich in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Diese basiert auf dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), das die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom („Basic Safety Standards“) in nationales Recht umgesetzt hat.

Wesentliche Punkte der Regelung:

  • Pflicht zur systematischen Erfassung und Bewertung von Dosisüberschreitungen (§ 172 StrlSchV)
  • Meldepflicht bei wiederholten oder systematischen Überschreitungen (§ 173 StrlSchV)
  • Verwendung von diagnostischen Referenzwerten (DRW) als Bewertungsmaßstab (§ 85 StrlSchV)

Die aktuell gültigen diagnostischen Referenzwerte werden durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) herausgegeben. Die derzeit gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2023 und enthält Referenzwerte für Erwachsene, Kinder und spezielle Untersuchungsarten.

Rechtlicher Hinweis:

Die hier dargestellten Informationen dienen der Orientierung und Qualitätssicherung im Strahlenschutz. Sie ersetzen keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben. Jede Überschreitung von diagnostischen Referenzwerten ist gemäß StrlSchV §§ 145–147, 172–173 rechtsverbindlich zu dokumentieren und nachzuvollziehen.

Die Verantwortung für die Umsetzung, Dokumentation und Nachverfolgung liegt beim Strahlenschutzverantwortlichen. Alle Maßnahmen müssen prüffähig und revisionssicher aufbewahrt werden.

📊10. Beispiel: Auswertungseintrag bei Dosisüberschreitung
DatumPatientUntersuchungDosis (DAP)DRWAbweichungBegründungMaßnahme

Abweichung automatisch berechnet: grün <10 %, gelb 10–50 %, rot >50 %

Legende Abweichungen:
OK ≤ Innerhalb der DRW
Innerhalb der Toleranz ≤ 50 %
Überschreitung von mehr als > 50 %
💡 11. Software zur Qualitätssicherung und Dosisoptimierung in der Radiologie

🩺 iQ-DOSE 2.0 – Die nächste Generation radiologischer Qualitätssicherung

iQ-DOSE 2.0 ist eine leistungsstarke Softwarelösung zur automatischen Überwachung, Dokumentation und Analyse von Strahlendosisdaten in der medizinischen Bildgebung. Sie unterstützt CT-, Röntgen-, Mammographie- und Durchleuchtungsverfahren und hilft dabei, Überdosierungen zuverlässig zu erkennen, zu dokumentieren und gesetzeskonform zu melden.

Die Software überprüft die Dosisdaten aus DICOM-Bildern und RDSR-Berichten (Radiation Dose Structured Reports) und vergleicht sie mit voreingestellten Grenzwerten. Bei Überschreitungen informiert iQ-DOSE automatisch per E-Mail und ermöglicht eine einfache Begründung und Dokumentation der Ereignisse.

📊 Hauptfunktionen im Überblick

  • Automatische Überwachung und Analyse der Patientendosis
  • Herstellerunabhängig – kompatibel mit nahezu allen PACS-Systemen
  • Unterstützung der gängigen Modalitäten (CT, XA, RF, CR, DX, MG)
  • Individuell anpassbare Grenzwerte je nach Untersuchungsart, Körperregion, Alter oder Modalität
  • Automatische Benachrichtigung per E-Mail bei Überschreitung eines Dosislimits
  • Periodische Statusberichte (täglich, wöchentlich oder monatlich) zur Übersicht aller Dosisereignisse
  • Exportfunktionen in .csv (Excel) oder .pdf für interne oder behördliche Dokumentation
  • Grafische Visualisierung der Dosisdaten (Box- und Scatter-Plots) zur schnellen Erkennung von Auffälligkeiten
  • Begründungsfunktion für Überdosierungen mit Textbausteinen oder Freitext

💻 Varianten und Lizenzierung

iQ-DOSE 2.0 ist in zwei Varianten erhältlich:

  • iQ-DOSE 1 – für eine anzubindende Modalität
  • iQ-DOSE 2 – für zwei anzubindende Modalitäten

Weitere Lizenzstufen (z. B. für 5, 10 oder 100 Modalitäten) sind auf Anfrage verfügbar.

⚙️ Installation und Konfiguration

Nach der Installation werden die DICOM-Knoten eingerichtet und im System die jeweiligen Untersuchungsprotokolle mit den passenden Dosiswerten individuell konfiguriert. Diese Anpassungen variieren je nach Kunde und Modalität und werden durch unsere Techniker nach tatsächlichem Aufwand vorgenommen.

🧪 Testphase

Nach erfolgreicher Installation kann iQ-DOSE 30 Tage lang getestet werden. Nach Ablauf der Testphase ist der Erwerb einer Lizenz erforderlich, um die Software weiter nutzen zu können.

🔒 Maintenance & Security Plan (MSP)

Der MSP ist das jährliche Service- und Supportpaket für iQ-DOSE und im ersten Jahr verpflichtend mit der Lizenz zu erwerben. Er enthält:

  • Alle Updates und Upgrades der Software
  • Jährliche Lizenzneuausstellung (z. B. bei Hardware- oder Betriebssystemwechsel)
  • Regulatorisch sicheren Betrieb gemäß Medizinprodukteanforderungen
  • Second-Level-Support per E-Mail, Telefon oder Remote-Zugang

Nach dem ersten Jahr kann der MSP frei verlängert oder gekündigt werden. Wird er nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

🏥 Vorteile für Ihre Einrichtung

  • Rechtssichere und automatisierte Dokumentation der Strahlendosen
  • Frühzeitige Erkennung von Überdosierungen
  • Grafische und statistische Auswertungen für Qualitätsmanagement und Behördenberichte
  • Einfache Integration in bestehende PACS-/RIS-Umgebungen
  • Zeit- und Kosteneinsparung durch automatisierte Prozesse

⚠️ Hinweis zu Einsatzbereichen

iQ-DOSE ist nicht zur Dosisüberwachung bei Säuglingen unter einem Jahr, in der Nuklearmedizin oder bei Cone-Beam-CT-Verfahren vorgesehen. Die Unterstützung für CBCT befindet sich in Vorbereitung.

✅ Fazit

Mit iQ-DOSE 2.0 erhalten radiologische Einrichtungen, Krankenhäuser und Praxen ein zuverlässiges Werkzeug, um Strahlenschutz, Qualitätssicherung und regulatorische Anforderungen effizient miteinander zu verbinden.

📩 Persönliches Angebot

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zu iQ-DOSE 2.0. Bei Fragen oder für Rücksprachen erreichen Sie uns unter:

  • Telefon: +49 (0) 6355-8639-275 oder Fax: +49 (0) 6355 -839-276
  • E-Mail: info(@)ndtmed.de

Weitere Informationen finden Sie hier: iQ-DOSE 2.0 bei Xray24 .

📥 12. Download & Vorlagen
📄

QualitätssicherungsRichtlinie (QS-RL)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – Richtlinien zur Qualitätssicherung (PDF)

Download PDF
📄

Richtlinie Sachverständigenprüfung nach RöV (SV-RL)

Technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern (PDF)

Download PDF
📄

Richtlinie für technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen

Anforderungen an die technische Prüfung (PDF)

Download PDF
📄

Leitlinie Bundesärztekammer – Qualitätssicherung Röntgendiagnostik

Qualitätskriterien röntgendiagnostischer Untersuchungen (PDF)

Download PDF
📄

Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Rechtsgrundlage für Betreiber von Medizinprodukten in Deutschland (PDF)

Download PDF
📄

Aktualisierte diagnostische Referenzwerte

Aktualisierte diagnostische Referenzwerte vom 23. November 2022 (PDF)

Download PDF
📄

Untersuchungscodes zur Handhabung der DRW

Untersuchungscodes zur Handhabung der DRW für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen (PDF)

Download PDF
📄

Umrechnungstabelle Einheiten

Umrechnungstabelle von Einheiten cGy*cm² bzw. µGy*m² - erstellt vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit (XLS)

Download XLS
📄

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung mit DVT

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der dosis-relevanten Parameter - Zahnärztliche Diagnostische Röntgenuntersuchungen mit DVT (XLS)

Download XLS
📄

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung Durchleuchtung

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der dosis-relevanten Parameter - Durchleuchtung (XLS)

Download XLSX
📄

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung allgemeine Röntgenuntersuchungen

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der dosis-relevanten Parameter für die Überprüfung - allgemeine Röntgenuntersuchungen (XLS)

Download XLSX
📄

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung DVT-Untersuchungen

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der dosis-relevanten Parameter bei DVT-Untersuchungen (XLS)

Download XLSX
📄

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung pädiatrischen Untersuchungen

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der dosis-relevanten Parameter für die Überprüfung bei pädiatrischen Untersuchungen (XLS)

Download XLSX
📄

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung Mammographie

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der dosis-relevanten Parameter - Mammographie (XLS)

Download XLSX
📄

Aktualisierung der diagnostischen Referenzwerte für nuklearmedizinische

Aktualisierung der diagnostischen Referenzwerte für nuklearmedizinische vom 15. Juni 2021 (PDF)

Download PDF

Rechtliche Hinweise:
Die bereitgestellten Dokumente dienen ausschließlich der internen Orientierung. Nutzung auf eigene Verantwortung. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung der Rechteinhaber ist untersagt. Mit dem Klick auf einen Download-Link bestätigen Sie, dass Sie diese Hinweise gelesen haben und akzeptieren.

DSGVO-Hinweis:
Personenbezogene Daten (z. B. Patientendaten in den Tabellen) dürfen nur von berechtigten Personen verarbeitet werden. Diese Daten sind gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, EU 2016/679) vertraulich zu behandeln, dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt und nicht unbefugt weitergegeben werden. Durch Nutzung der Download-Links oder Tabellen bestätigen Sie, dass Sie die DSGVO-Hinweise gelesen haben und die Daten ausschließlich im Rahmen Ihrer Tätigkeit verarbeiten.

PDF-Reader Hinweis:
Zum Anzeigen der Dokumente benötigen Sie einen PDF-Reader. Kostenlos erhältlich z. B. unter Adobe Acrobat Reader.

CSV-Reader Hinweis:
Zum Öffnen von CSV-Dateien benötigen Sie ein Tabellenkalkulationsprogramm oder einen CSV-Reader. Kostenlos erhältlich z. B. unter LibreOffice Calc oder Apache OpenOffice Calc.

📄 13. Rechtliche Hinweise

Relevante Paragraphen

  • § 74 StrlSchG: Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
  • § 84 StrlSchG: Früherkennung; Verordnungsermächtigung
  • § 85 StrlSchG: Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten
  • § 115 StrlSchG: Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung Strahlenschutzverordnung
  • § 116 StrlSchG: Regelmäßige Konstanzprüfung röntgendiagnostischer Geräte
  • § 130 StrlSchV: Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen Strahlenschutzverordnung
  • § 145 StrlSchG: Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
  • § 172 StrlSchV: Dokumentation diagnostischer Referenzwertüberschreitungen
  • § 173 StrlSchV: Meldepflicht bei wiederholten oder systematischen Überschreitungen
  • DIN 6868: Normenreihe zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) .

📝 14. Bedienungsanleitung / Hilfe

Diese Seite dient der Demonstration und Schulung zur Erfassung und Bewertung von Dosisabweichungen bei medizinischen Röntgenuntersuchungen. Sie unterstützt das Fachpersonal bei der Qualitätssicherung gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ersetzt jedoch keine offizielle Dokumentation oder Meldepflicht nach geltendem Recht.

Kurzanleitung zur Nutzung

  • Wählen Sie in der Tabelle die entsprechende Untersuchung aus.
  • Tragen Sie die gemessene Dosis (DAP) in das Eingabefeld ein.
  • Das System berechnet automatisch die prozentuale Abweichung vom jeweiligen diagnostischen Referenzwert (DRW).
  • Die farbliche Kennzeichnung zeigt die Bewertung der Abweichung an:
  • 🟢 Grün: Abweichung unter 10 % → im Normalbereich
  • 🟡 Gelb: Abweichung zwischen 10 % und 50 % → überprüfen
  • 🔴 Rot: Abweichung über 50 % → dokumentationspflichtig prüfen
  • Über die Buttons am Seitenende können Sie die erfassten Daten als CSV- oder PDF-Datei exportieren.
  • Für interne Rückmeldungen oder Meldungen zu Dosisüberschreitungen verwenden Sie bitte das interne QS- oder Strahlenschutzmeldesystem Ihrer Einrichtung.

Datenschutz und Speicherung

Die eingegebenen Daten werden ausschließlich temporär im Browser verarbeitet. Eine dauerhafte Speicherung erfolgt nur bei einem Export. Es werden keine personenbezogenen Daten an Server oder Dritte übertragen. Für eine datenschutzkonforme Nutzung ist sicherzustellen, dass Eingaben anonymisiert oder pseudonymisiert erfolgen.

Wichtige Hinweise

  • Die Anwendung dient ausschließlich der internen Qualitätssicherung und Schulung.
  • Sie ersetzt keine behördliche Meldung gemäß § 173 StrlSchV.
  • Alle Berechnungen erfolgen beispielhaft – fachliche Entscheidungen müssen durch qualifiziertes Personal getroffen werden.
  • Bei Fragen oder Fehlfunktionen wenden Sie sich an die verantwortliche Strahlenschutzbeauftragte oder IT-Administration.
📜 15. Rechtliche Grundlagen, StrlSchV & DIN Normen
Art / Paragraf / Norm Beschreibung Link / PDF
§ 74 StrlSchV Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen Link
§ 84 StrlSchV Früherkennung; Verordnungsermächtigung Link
§ 85 StrlSchV Kritische Überschreitungen → Sofortmaßnahmen, ggf. Tätigkeit unterbrechen, Behörde benachrichtigen; Buchführung, Meldung von Beständen, Aufbewahrung von Unterlagen Link
§ 115 StrlSchV Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung Strahlenschutzverordnung Link
§ 116 StrlSchV Regelmäßige Konstanzprüfung röntgendiagnostischer Geräte Link
§ 117 StrlSchV Aufzeichnungen & Aufbewahrungspflichten Link
§ 126 StrlSchV Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung Strahlenschutzverordnung Link
§ 130 StrlSchV Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen Strahlenschutzverordnung Link
§ 145 StrlSchV § 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen Link
§ 172 StrlSchV Jede Überschreitung der diagnostischen Referenzwerte dokumentieren (Patient, Untersuchung, Dosis, Ursachen, Maßnahmen) Link
§ 173 StrlSchV Wiederholte Überschreitungen unverzüglich melden; Ursachenanalyse & Maßnahmenplanung Link
Rahmen-RL QS Rahmen-RL QS PDF
QS-RL Röntgendiagnostik QS-RL Röntgendiagnostik PDF
DIN 6868-3 Konstanzprüfung Direktradiographie PDF / Link
DIN 6868-4 Konstanzprüfung Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen und Durchleuchtung PDF / Link
DIN 6868-5 Konstanzprüfung zahnärztlicher Röntgeneinrichtungen PDF / Link
DIN 6868-13 Konstanzprüfung Projektionsradiographie PDF / Link
DIN 6868-14 Konstanzprüfung Mammographie PDF / Link
DIN 6868-15 Konstanzprüfung DVT-Geräte PDF / Link
DIN 6868-57 Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen Monitore vor 01.05.2015 PDF / Link
DIN 6868-150 Abnahmeprüfung Röntgeneinrichtungen – Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung, Änderung PDF / Link
DIN 6868-151 Abnahmeprüfung zahnärztlicher Röntgeneinrichtungen PDF / Link
DIN 6868-157 Abnahme und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen PDF / Link
DIN 6868-161 Abnahmeprüfung DVT-Geräte PDF / Link

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