Wir bieten vollautomatische Tischentwicklungsmaschinen zur Röntgenfilmentwicklung an, die sich aufgrund ihrer kompakten Bauweise auch für kleine Räume eignen. Die Maschinen benötigen lediglich einen Stromanschluss, während die Entwicklungschemikalien und das Wasser über integrierte Vorratsbehälter bereitgestellt werden.
Die Bedienung der Geräte ist benutzerfreundlich. Je nach Modell können bis zu 60 Filme pro Stunde entwickelt werden. Eine integrierte Regenerierschaltung sorgt für gleichbleibende Bildqualität, selbst bei unregelmäßigem Betrieb oder längeren Standzeiten. Die Filmdurchlaufzeit beträgt etwa 125 Sekunden. Der Filmeinzug erfolgt automatisch, und sobald die Kontrollanzeige aufleuchtet, kann die Dunkelkammer verlassen werden.
Ein Lichtschutzdeckel reduziert die notwendige Aufenthaltszeit in der Dunkelkammer erheblich. Zusätzlich verfügen die Maschinen über ein Infrarot-Trocknungssystem sowie eine elektronische Überwachung und Steuerung aller Funktionen. Das integrierte Messsystem gewährleistet eine exakte Dosierung der erforderlichen Regeneriermengen für Entwickler, Fixierer und Spülwasser.
Lieferumfang: Lieferung ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020), ohne Installation und Inbetriebnahme.
Hinweis: Die Angaben und Abbildungen dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Änderungen am Liefergegenstand gegenüber den dargestellten Modellen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Funktionsprüfung
Die Röntgenfilmentwicklungsmaschine wird vor dem Versand technisch überprüft und auf volle Funktionsfähigkeit getestet. Die Auslieferung erfolgt erst nach bestandener Prüfung.
Garantie- und Lieferbedingungen
Es handelt sich um ein gebrauchtes Gerät. Auf die Röntgenfilmentwicklungsmaschine wird eine Garantie- und Gewährleistungsfrist von drei Monaten gewährt. Bei Sonderpreisen oder reduzierten Angeboten entfällt jegliche Garantie und Gewährleistung.
Die Preise verstehen sich freibleibend ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020), exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer oder anderer Steuern, unverpackt, unversichert und netto.
Selbstinstallation durch den Kunden
Aufgrund der Vorgaben des Medizinproduktegesetzes (MPG) sowie der einschlägigen EU-Richtlinien erfolgt der Verkauf ausschließlich als „gebraucht“, „für Bastler“ oder „als Ersatzteilspender“ – ohne jegliche Garantie oder Gewährleistung, selbst wenn keine Funktionsstörung vorliegt.
Mit Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, auf sämtliche Rechte aus dem aktuellen Verbraucherschutzgesetz zu verzichten. Eine nachträgliche Haftung für Mängel, die nach Lieferung auftreten, ist ausgeschlossen.
Hinweis zur Inbetriebnahme
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Inbetriebnahme die geltenden Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) sowie der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einzuhalten sind. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, ist vor Inbetriebnahme eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchzuführen.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt ausschließlich beim Käufer.