Prüfungen und Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik – Sicherheit, Effizienz und gesetzliche Compliance
Regelmäßige Prüfungen von Röntgengeräten sind für den sicheren Betrieb in medizinischen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleisten die Patientensicherheit, schützen das medizinische Personal und sichern eine gleichbleibend hohe Bildqualität. Unser Service bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung aller relevanten gesetzlichen Vorgaben, von Konstanzprüfungen über Abnahmeprüfungen bis hin zu sicherheitstechnischen Kontrollen.
Abnahmeprüfungen – Qualität von Anfang an
Vor Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung ist eine Abnahmeprüfung nach den aktuellen Richtlinien und Normen wie DIN 6868-150 notwendig. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Geräte die geforderte Bildqualität bei minimaler Strahlenbelastung liefern. Dazu gehören:
Teilabnahme der Dunkelkammer und Bildverarbeitungssysteme
Teilabnahme der Röntgeneinrichtungen einschließlich Strahlenschutzmaßnahmen
Festlegung und Dokumentation aller Bezugswerte für die Konstanzprüfung
Überprüfung der Funktion und Sicherheit nach Praxisbedingungen
Konstanzprüfungen dienen der regelmäßigen Überprüfung der Gerätefunktionen, um schleichende Qualitätsverluste frühzeitig zu erkennen. Sie werden von der zuständigen Ärztlichen Stelle überwacht. Unsere Leistungen umfassen:
Planung und Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Konstanzprüfungen
Prüfung der Bildqualität und der technischen Parameter
Detaillierte Dokumentation der Prüfergebnisse für interne Qualitätssicherung und Behörden
Typische Prüfparameter der Konstanzprüfung
Einfalldosis und Expositionsparameter
Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes und Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld
Artefaktfreiheit und Homogenität
Leuchtdichte/Pixelwerte, Auflösungsvermögen und Kontrast
Allgemeine Funktionskontrolle unter Praxisbedingungen
Wiederkehrende Prüfungen
Für die kontinuierliche Betriebssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind regelmäßige wiederkehrende Prüfungen erforderlich:
Kassettenanpressdruck – jährlich
Prüfung des Verstärkungsfaktors – alle 5 Jahre
Prüfung der Röntgenschutzkleidung (Schürzenprüfung) – regelmäßig
Dunkelkammerbeleuchtung – jährlich
Röntgenschaukästen – alle 5 Jahre
Bilddokumentationssysteme – wöchentlich
Vermittlung der Sachverständigenprüfung – alle 5 Jahre
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vorgeschrieben. Alle Betreiber, die Röntgengeräte gewerblich nutzen und abrechnen, z. B. niedergelassene Ärzte oder Kliniken, müssen diese Kontrolle regelmäßig durchführen lassen. Abhängig vom Gerät erfolgt die STK in der Regel alle 12 bis 24 Monate.
Neue gesetzliche Anforderungen ab 2023
Ab dem 1. Januar 2023 müssen neu in Verkehr gebrachte Röntgeneinrichtungen gemäß § 114 StrlSchV über eine elektronische Aufzeichnungsfunktion der Expositionsparameter verfügen. Diese Daten müssen für die Qualitätssicherung nutzbar sein. Diese Vorgabe gilt insbesondere für zahnärztliche Röntgeneinrichtungen wie Tubus- oder OPG-Geräte, während Bestandsgeräte hiervon ausgenommen sind.
Unser Anspruch an Qualität
Unser Service steht für höchste fachliche Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit. Sie profitieren von:
Fachlich kompetenten Dienstleistungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben
Schneller und zuverlässiger Durchführung aller Prüfungen und Kontrollen
Flexiblen, serviceorientierten Mitarbeitern, die Sie jederzeit beraten und unterstützen
Kontakt und Angebot
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