Auf Glasbruch kann keine Garantie geleistet werden. Sonderwünsche oder Einschliffe sind gegen Aufpreis bei technischer Realisierbarkeit gegen Mehrkosten möglich. Bitte Anfragen!
Der Brillenpass (Arbeitsplatzbrille) sollte nicht älter als 6 Monate sein. Erst nach Erhalt der Einschliffwerte ist zu 100% feststellbar, ob der gewünschte Einschliff umsetzbar ist.