Die Nutzung eines Monitors zur diagnostischen Befundung von Röntgenaufnahmen muss gemäß der Röntgenverordnung (RöV) einer Abnahme- und Konstanzprüfung unterzogen werden. Dies gilt für alle Computerbildschirme, die für die Auswertung medizinischer Bilder verwendet werden.
Die RöV schreibt die Konstanzprüfung vor, um sicherzustellen, dass medizinische Monitore dauerhaft die Anforderungen an Bildqualität und Sicherheit erfüllen. Eine Abnahmeprüfung ist rechtliche Voraussetzung, bevor eine diagnostische Befundung zulässig ist.
Die DIN V 6868-157 definiert klare Anforderungen für die Prüfung von Bildwiedergabegeräten (BWG):
Vor jedem Arbeitstag muss eine Sichtprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen:
Mindestens einmal im Monat sollten folgende Punkte überprüft werden:
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass die Bildwiedergabegeräte einem hohen qualitativen Anspruch gerecht werden und die diagnostische Befundung zuverlässig bleibt.
Qualität ist oberstes Gebot – wir bieten Ihnen beste Leistungen zu fairen Konditionen. Unsere flexiblen und serviceorientierten Mitarbeiter stehen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung, um schnelle und kompetente Hilfe zu gewährleisten.
Möchten Sie ein Angebot für ein oder mehrere Geräte erhalten?
Anfrage per E-Mail: info@ndtmed.de