Konstanzprüfung Bildschirm Röntgenverordnung DIN V 6868-157
Konstanzprüfung von Monitoren nach Röntgenverordnung DIN V 6868-157
Die Nutzung eines Monitors zur diagnostischen Befundung von Röntgenaufnahmen muss gemäß der Röntgenverordnung (RöV) einer Abnahme- und Konstanzprüfung unterzogen werden. Dies gilt für alle Computerbildschirme, die für die Auswertung medizinischer Bilder verwendet werden.
Rechtliche Grundlagen
Die RöV schreibt die Konstanzprüfung vor, um sicherzustellen, dass medizinische Monitore dauerhaft die Anforderungen an Bildqualität und Sicherheit erfüllen. Eine Abnahmeprüfung ist rechtliche Voraussetzung, bevor eine diagnostische Befundung zulässig ist.
Ohne Abnahmeprüfung ist die Befundung nicht erlaubt.
Die Umgebungsbedingungen während der Abnahme dürfen nicht verändert werden, um eine gleichbleibende Bildqualität zu garantieren.
Ablauf der Konstanzprüfung
Die DIN V 6868-157 definiert klare Anforderungen für die Prüfung von Bildwiedergabegeräten (BWG):
Tägliche Sichtprüfung
Vor jedem Arbeitstag muss eine Sichtprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen:
Keine sichtbaren Bildfehler
Homogene Darstellung der Graustufen
Verzerrungsfreie Linien
Monatliche technische Prüfung
Mindestens einmal im Monat sollten folgende Punkte überprüft werden:
Horizontale und vertikale Linien: müssen verzerrungsfrei dargestellt sein
Grauhintergrund: darf keine Farbartefakte aufweisen
Protokollierung: Ergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert werden
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass die Bildwiedergabegeräte einem hohen qualitativen Anspruch gerecht werden und die diagnostische Befundung zuverlässig bleibt.
Vorteile der DIN V 6868-157-konformen Prüfung
Hohe Bildqualität: Präzise diagnostische Befundung
Patientensicherheit: Reduzierung von Fehldiagnosen
Professionelle Unterstützung
Qualität ist oberstes Gebot – wir bieten Ihnen beste Leistungen zu fairen Konditionen. Unsere flexiblen und serviceorientierten Mitarbeiter stehen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung, um schnelle und kompetente Hilfe zu gewährleisten.