Aufgrund des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der EU-Richtlinien muss jeder gebrauchte MPG-Artikel als „Gebraucht“, „für Bastler“ oder „als Ersatzteilspender“ ohne jegliche Garantie und Gewährleistung verkauft werden, auch wenn keine Funktionsstörung vorliegt.
Der Käufer erklärt sich mit Abgabe seines Gebotes damit einverstanden, keinen Gebrauch des neuen Garantiegesetzes zu machen und verzichtet automatisch auf jegliche Ansprüche. Jegliche Haftung für nach der Lieferung auftretende Mängel ist ausgeschlossen.
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei der Inbetriebnahme die Vorschriften des MPG sowie der Medizingeräte-Betreiberverordnung (MPBV) einzuhalten hat und, soweit vorgeschrieben, eine entsprechende Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchführen lassen muss. Für die Einhaltung ist der Käufer selbst verantwortlich.