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„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
 
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„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
bis zum 31. Dezember 2023

Lassen Sie sich Ihre neue Software/Hardware bis spätestens 30.6. über Digital Jetzt fördern!

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet Arztpraxen und Krankenhäusern finanzielle Zuschüsse zur Investition in digitale Technologien und Qualifizierungen, sofern sie keine öffentlichen Gesellschafter haben. Stellen Sie bis spätestens 30.6. unverbindlich Ihren Antrag. Förderfähig sind bspw. Lizenzgebühren und die Einführung Ihrer neuen Software sowie ggf. Leasingraten für Hardware.

 

Die Beauftragung des Projektes erfolgt erst nach einem positiven Zuwendungsbescheid.

 

Was Sie wissen sollten

  • Es gilt eine Mindestanzahl von 3 Mitarbeitern,

wobei der mitarbeitende Arzt/Geschäftsführer immer mitzählt.

  • Förderfähig sind sowohl Investitionen als auch Mitarbeiterqualifizierungen

– beides auch in Kombination.

  • Der Antrag läuft ohne Berater, das heißt Sie stellen den Antrag selbst online.
  • Der Umsetzungszeitraum beträgt 12 Monate ab Bewilligungsbescheid.
  • Lizenzgebühren und Kosten für Schulung und Installation für Software sowie Leasingraten für Hardware werden generell für die Dauer der Vorhabenlaufzeit von maximal 12 Monaten gefördert.
  • Die minimale beantragbare Fördersumme beträgt 17.000€, die maximale Fördersumme 50.000€ bei maximal 50% Förderquote.
  • Es sind nur noch nicht begonnene Vorhaben förderfähig.

Wichtige Hinweise zur Förderung

  • Mindestanzahl von 3 Mitarbeitern (der mitarbeitende Arzt/Geschäftsführer zählt immer mit)
  • Förderfähig sind sowohl Investitionen in Technik als auch Mitarbeiterqualifizierungen – auch in Kombination
  • Der Antrag erfolgt ohne Berater selbst online
  • Umsetzungszeitraum: 12 Monate ab Bewilligungsbescheid
  • Gefördert werden Lizenzgebühren, Schulungen, Installation von Software sowie Leasingraten für Hardware innerhalb des Projektzeitraums
  • Minimale Fördersumme: 17.000 € | Maximale Fördersumme: 50.000 € bei maximal 50% Förderquote
  • Nur Projekte, die noch nicht begonnen wurden, sind förderfähig

Nicht förderfähige Maßnahmen

  • Reine Ersatzbeschaffungen (z.B. PACS, RIS oder PVS)
  • Beschaffungen für IT-Erstausstattung
  • Standardsoftware oder Standardhardware ohne neue Funktionalitäten
  • Reine Erweiterungen, z.B. mehr Speicher oder zusätzliche Nutzer im Rahmen des Wachstums

Beispielhafte Fördermöglichkeiten für Praxen und Krankenhäuser

Einzeln oder in Kombination können folgende digitale Maßnahmen gefördert werden:

  • Einführung eines Zuweiser- und Patientenportals
  • Implementierung eines digitalen Strahlendosismanagements
  • Etablierung einer Teleradiologie oder Heimbefundungsmöglichkeiten
  • Steigerung der Netzwerk- und IT-Sicherheit

Weitere Informationen und Antragstellung

Detaillierte Informationen des BMWi sowie das Antragstool finden Sie unter:

www.bmwi.de/digital-jetzt

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