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Konstanz Prüfung nach der Röntgenverordnung RöV Qualitätssicherung beim Röntgen, Konstanzprüfung / Regelprüfung Strahlenschutz
Konstanz Prüfung nach der Röntgenverordnung RöV Qualitätssicherung beim Röntgen, Konstanzprüfung / Regelprüfung Strahlenschutz
 
Frage zum Artikel

    Durchführung der Konstanzprüfungen nach der Röntgenverordnung (RöV),



    Warum Konstanz-Prüfung?
    Die regelmäßige Durchführung und Dokumentation der Konstanz Prüfungen an ärztlichen Röntgendiagnoseeinrichtungen und Befundung Monitore stellt eine unabdingbare Voraussetzung an röntgendiagnostischen Systemen dar.

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Konstanz-Prüfungen sollen dem Anwender von röntgendiagnostischen Geräten die Sicherheit geben, den einmal erreichten qualitativen Standard seiner Bildergebnisse zur Diagnostik auf unverändert hohem Niveau zu halten oder mögliche Veränderungen der Bildaufzeichnungen sofort zu erkennen.

    Durch eine regelmäßige Konstanz-Prüfung können mögliche Veränderungen am Zustand der Geräte, der Aufzeichnungssysteme und der Verarbeitungseinrichtungen sehr schnell und in ihrer Tendenz erkannt werden, bevor sich Auswirkungen auf die Bildqualität und den Strahlenschutz bei den Patientenaufnahmen ergeben.

     

    Die Konstanz-Prüfung ist von dem Betreiber der Anlage oder durch eine von ihm beauftragte Person bzw. Institution durchzuführen.

    Wir erledigen die Qualitätskontrolle nach Qualitätssicherung Ihrer Röntgengeräte nach § 16 RöV und DIN 68 68- fachmännisch kompetent, schnell und zuverlässig für Sie:

     

    Qualitätssicherung beim Röntgen, Regelprüfung  / Abnahme- und Konstanzprüfung


    - Übernahme der Prüfungen und Durchführung der Röntgen - Konstanzprüfung

       an analogen und digitalen Röntgensystemen nach regelmäßiger Terminvorgabe

     

    - Übernahme der Konstanzprüfungen an allen Geräten in Krankenhäusern und MVZ

     

    - Monitor - Übernahme der Durchführung von Monitorprüfungen

       nach regelmäßiger Terminvorgabe

     

    - Bearbeitung von behördlichen Anforderungen und Rückmeldungen

     

    - Einhaltung der Termine – Wir melden uns bei Fälligkeit!

     

    - Nachrüstungen nach gesetzl. Vorschriften: z.B. Sicherheitsschaltung nach SV-RL,

      Dosisflächenproduktmessgerät

     

    - Prüfungen von Dosisflächenprodukt-Messgeräten

     

    – Durchführung Messtechnischer Kontrolle mit Erstellung von Prüfprotokollen

     

    - Umstellung von analogen Filmen auf digitale Speicherfolien oder DR Detektoren

     

    - Umstellung auf digitale Bildverarbeitung

     

    - die Durchführung von Messtechnischen (MTK) und Sicherheitstechnischen (STK) Kontrollen

     

    Unsere Zuverlässigkeit gewährleistet Ihnen einen reibungslosen Ablauf.

    Unsere flexiblen und serviceorientierten Mitarbeiter ermöglichen eine schnelle und kompetente Hilfe in jeder Situation und stehen jederzeit gerne mit Rat und Tat zu Ihrer Verfügung.

     

    Anfrage per Email

    Mail an das NDTMED Team

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