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Konstanzprüfung Bildschirm Röntgenverordnung DIN V 6868-157
Konstanzprüfung Bildschirm Röntgenverordnung DIN V 6868-157
 
Frage zum Artikel

    Konstanzprüfung Bildschirm Röntgenverordnung DIN V 6868-157

     

    Die Nutzung eines Monitors zur diagnostischen Befundung muss nach der Röntgenverordnung Abnahme / Konstanzprüfung geprüft werden.

     

    Die RöV schreibt diese Konstanzprüfung für Computerbildschirme, mit denen Röntgenaufnahmen ausgewertet werden, vor.

     

    Erforderlich ist, dass die Umgebungsbedingungen zu berücksichtigt werden und diese nach der Abnahme nicht mehr verändert werden dürfen.

     

    Um den sicheren Anforderungen der diagnostischen Befundung gerecht zu werden wurden Grundlagen erarbeitet.


    Diese stellen sicher, dass Bildwiedergabegeräte (BWG) einem hohen qualitativen guten Anspruch gerecht werden.

     

    Die Abnahmeprüfung als rechtliche Grundvoraussetzung zur Befundung an medizinischen Monitoren.

     

    Die Sichtprüfung ist vor jedem Arbeitstag durchzuführen.

     

    Monatlich sind folgende Prüfungen durchzuführen:


    Die abgebildeten horizontalen und vertikalen Linien müssen verzerrungsfrei sein.


    Der homogene graue Hintergrund darf keine Farbartefakte aufweisen.

    Über das Ergebnis dieser Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen.

     

    Ohne eine Abnahmeprüfung ist die diagnostische Befundung nicht erlaubt!

     

    Qualität ist oberstes Gebot,


    wir bieten Ihnen beste Qualität zu fairen Konditionen in allen Aufgabenbereichen. Schnelligkeit und Zuverlässigkeit gewährleisten einen reibungslosen Ablauf.

    Unsere flexiblen und serviceorientierten Mitarbeiter ermöglichen eine schnelle und kompetente Hilfe in jeder Situation und stehen jederzeit gerne mit Rat und Tat zu Ihrer Verfügung.

     

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