Prüfungen/Qualitässicherung
Die Röntgenverordnung sieht eine regelmäßige Prüfungen von Röntgengeräten vor.
Wir bieten ihnen die erforderlichen Dienstleistungen in der Röntgendiagnostik der Konstanz-, Abnahmeprüfungen und Sicherheitstechnischen Kontrollen an.
Konstanzprüfungen:
Konstanzprüfungen gemäß § 16 RöV (Konstanzprüfung Filmverarbeitung und Röntgeneinrichtungen) werden durch die Ärztliche Stelle kontrolliert.
- Planung und Durchführung der gesetzlich geforderten Konstanzprüfungen nach
der RÖV.
Abnahmeprüfungen:
- Teilabnahme der Dunkelkammer
- Teilabnahme der Röntgeneinrichtungen
- Festlegung aller Bezugswerte Vollabnahme.
wiederkehrende Prüfungen:
- Kassettenanpressdruck (jährlich)
- Prüfung des Verstärkungsfaktors (alle 5 Jahre)
- Prüfung der Röntgenschutzkleidung (Schürzenprüfung)
- Dunkelkammerbeleuchtung (jährlich)
- Röntgenschaukästen (alle 5 Jahre)
- Bilddokumentationssysteme wöchentlich
- Vermittlung der Sachverständigenprüfung (alle 5 Jahre)
Sicherheitstechnische Kontrolle
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist in der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) vorgeschrieben.
Betreiber sind alle diejenigen, die Medizinprodukte gewerblich nutzen und diese Leistung berechnen, also alle niedergelassenen Ärzte und Kliniken.
Eine STK ist je nach Gerät in der Regel alle 12 oder 24 Monate durchzuführen.
Qualität ist oberstes Gebot,
wir bieten Ihnen beste Qualität zu fairen Konditionen in allen Aufgabenbereichen. Schnelligkeit und Zuverlässigkeit gewährleisten einen reibungslosen Ablauf.
Unsere flexiblen und serviceorientierten Mitarbeiter ermöglichen eine schnelle und kompetente Hilfe in jeder Situation und stehen jederzeit gerne mit Rat und Tat zu Ihrer Verfügung.
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