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Qualitätssicherung von Röntgenschutzkleidung
Qualitätssicherung von Röntgenschutzkleidung
 
Frage zum Artikel

    Qualitätssicherung von Röntgenschutzkleidung

     

    Röntgenschutzkleidung schützt Patienten und Personal.

    Defekte an Schürzen führen nicht zu einer Überdosis auf dem Filmdosimeter und bleiben daher unerkannt.

     

    Risse, Löcher oder Schwachstellen können zu einer Erhöhung der Strahlenexposition führen.

    Ein weiteres Problem ist, das die Überzüge der Schürzen nicht Barriere Dicht sind. Keime oder Sekrete können zum Innenmaterial vordringen.

     

    Röntgenschutzkleidung für den Strahlenanwender gilt als Persönliche Schutzausrüstung.

    Strahlenschutz des Patienten und Personals in der Röntgendiagnostik = regelmäßige Qualitätskontrolle von in Gebrauch befindlicher Strahlenschutzkleidung, zum Schutz von Patienten und Personal gegen Röntgenstrahlung mit Röntgenröhrenspannungen bis 150 kV in der medizinischen Radiologie.

     

    Jede unnötige Strahlenexposition ist zu vermeiden!

     

    Strahlenschutzschürzen sollen das Personal, Patienten und Begleitpersonen schützen.

    In regelmäßigen Abständen muss die Schutzkleidung durch eine Sicht- und Funktionsprüfung und mit Tastprüfung geprüft werden.

     

    -          arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung: Kontrolle auf

                oberflächliche Beschädigungen (innen /außen)

    -          bei Verdacht auf dosiserhöhende Schäden erfordert eine Tastprüfung und/oder

                Prüfung mit Röntgenstrahlung.

    -          Funktionsprüfung der Schließelemente

    -          jährliche Tastprüfung und Funktionsprüfung

    -          Kontrolle auf mechanische Beschädigungen der Schutzschichten z.B.

                Brüche, Knicke, Risse, Löcher
    -          bei Verdacht auf dosiserhöhende Schäden erfolgt eine Prüfung

                mittels Röntgenstrahlung mit DL-, Aufnahmegerät oder CT

                (bevorzugt mit fernbedienbaren DL-Geräten)

     

    Strahlenschutzschürzen sollen das Personal, Patienten und Begleitpersonen schützen.

    Man sollte die Schutzkleidung vor Benutzung rein visuell ("Inspektion") auf Risse, Löcher, nicht mehr zu glättenden Knicken überprüfen.

     

    -          Prüfung, ob Verletzungen der äußeren Hülle vorliegen.

    -          Empfehlung alle 3 Monate durch Inspektion, ggf. Röntgenaufnahme der Schürzen

    -          Überprüfung auf Beschädigungen und Verformungen wie Wulstbildung am Saum

    -          Überprüfung ob eine innere Schutzfolie abgerissen ist

    -          Bei Anzeichen von Defekten ist die Röntgenschutzkleidung austauschen

    -          Überprüfung vor Inbetriebnahme der Schutzkleidung

               Reinigung und Aufbewahrung

    -          Empfehlungen des Herstellers beachten

               (keine alkohol- und benzinhaltigen Reinigungsmittel!)

    -          Aufbewahrung von Schutzkleidung nur in hängendem und glattem

               Zustand - Gefahr von Knickbildung sowie nicht in der Nähe von Wärmequellen.
    -          Die Schutzkleidung muss zur Identifikation eindeutig gekennzeichnet sein.

     

    Entsorgung: ordnungsgemäße Entsorgung nur unter Beachtung der dafür geltenden Rechtsgrundlagen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Nachweisverordnung, Abfallverzeichnis-Verordnung).

     

    Praktikable Strahlenschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition von Patienten und Personal.

     

    Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und schützen sich und Ihre Mitarbeiter.

     

    Wo hochwertige Technik benötigt wird sind wir als Komplettanbieternetzwerk und Partner des Vertrauens immer den Bedürfnissen unserer Kunden verpflichtet.


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