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AGFA Laser Imager Scopix LR 5200 P
AGFA Laser Imager Scopix LR 5200 P
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Optionale Ergänzungen
 
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    AGFA Laser-Imager Scopix LR 5200 P mit integrierter Entwicklungsmaschine

     

    bietet unerreichte Diagnosebilder und höchste Kapazität.

    Hochauflösende Modalitäten werden durch das höchstauflösende Laser Imaging System an Wert gewinnen. Der Scopix LR 5200 P Laser Imager stellt eine neue Leistungsklasse dar, da er mit einer Auflösung von 630 ppi arbeitet, doppelt so viel wie bei heute üblichen Laser Imagern.  630 ppi ergeben eine Bildmatrix von 8.512 x 10.348 Pixel auf einem 14 x 17? großen Laserfilm.

    Die Bilder bestechen durch gestochen scharfe Zeichen, verbesserte Schärfe, Klarheit und Präzision und dies bei reduziertem Abtastrauschen.

    Der optionale Dunkelkammer-Eingabetisch gestattet die doppelte Nutzung der Entwicklungsmaschine

     

    Dieses Gerät befindet sich in einem sehr guten Gebrauchtzustand.

     

    Weitere Ersatzteile Agfa auf Anfrage.

     

    Bitte betrachten Sie die Angaben und Abbildungen in dem Prospekt als unverbindlich.
    Wir behalten uns Änderungen des Liefergegenstandes gegenüber den hier gezeigten Modellen vor.

     

    Gebraucht:

    Diese Restposten sind freibleibend, Keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rücknahme, Ex Works, Zwischenverkauf vorbehalten.

     

    Zusätzlicher Hinweis für medizinische Geräte:

    Auf Grund des Medizinproduktegesetzes (MPG) und den EU-Richtlinen muss und wird jeder gebrauchte MPG-Artikel als “Gebraucht” für “Bastler” oder als “Ersatzteilspender” ohne jegliche Garantie und Gewährleistung verkauft, auch dann wenn keine Funktionsstörung vorliegt. Im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz ist der Käufer mit Abgabe seines Gebotes ( u.a. aufgrund des MPG) damit einverstanden, keinen Gebrauch des neuen Garantie- Gesetzes zu machen und verzichtet automatisch auf die ihm zustehenden Ansprüche völlig. Jegliche Haftung nach der Lieferung auftretender Mängel ist ausgeschlossen.

     

    Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei der Inbetriebnahme die Vorschriften des MPG sowie der Medizingeräte-Betreiberverordnung (MPBV) einzuhalten hat und soweit vorgeschrieben, eine entsprechende Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) des Gerätes durchführen lassen muss. Für die Einhaltung ist der Käufer selbst verantwortlich.

     

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